Landeshauptstadt: In geordneten Bahnen
Groß Glienicke: Einheitliche Förderung der Vereine
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Groß Glienicke: Einheitliche Förderung der Vereine Groß Glienicke - Die Groß Glienicker Vereine sollen ab 2006 einheitlich gefördert werden. Dazu beschloss der Ortsbeirat jetzt einstimmig neue Förderkriterien für die Antragstellung. „Die Vereine müssen nachweisen, dass ihre Arbeit der Vielfalt des gesellschaftlichen Lebens und des Zusammengehörigkeitsgefühls in Groß Glienicke dient, erklärte Julia Knigge (CDU) auf der jüngsten Sitzung des Ortsbeirats. Knigge zeichnet maßgeblich für die Ausarbeitung der Kriterien verantwortlich. Diese gelten für die Bereiche Breitensport, Jugendarbeit, Seniorenförderung, ehrenamtliches Engagement und auch für das positive Image eines Vereins. „Das gilt für Vereine, die entweder ein außergewöhnliches Engagement zeigen oder wie ein Aushängeschild für den Ort wirken, so Knigge. Auch bestimmte Veranstaltungen, wie etwa das Dorffest, einfache Renovierungsarbeiten oder die Freizeitgestaltung, darunter Jugendfahrten, aber auch Seminare, Spielgeräte und Sportzubehör können gefördert werden. Aus dem Antrag sollten die Zielstellung und die Gemeinnützigkeit des Vereins hervorgehen, ebenso seine Altersstruktur und Mitgliederzahl. Der Antrag muss konkrete Angaben für den Verwendungszweck enthalten und mit Einzelmaßnahmen unterlegt werden. Bei Anträgen, die über 2000 Euro hinausgehen, muss der Verein eine anderweitige Förderungsmöglichkeit ausschließen können. Eine nachträgliche Förderung von Projekten sei nicht möglich, heißt es im Förderkatalog. Bei Unterstützung von Informationsaktionen oder Ortsteil-Veranstaltungen soll später geprüft werden, ob der Förderzweck erreicht wurde. Die Mittel sind per Verwendungsnachweis abzurechnen. Als letzter Einreichungstermin wird der 31. Dezember angegeben, so dass der Ortsbeirat bis spätestens März über die Vergabe der beantragten Gelder befinden kann, so der zeitliche Rahmen des künftigen Verfahrens. Gutzeit
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