Landeshauptstadt: Inklusion: Streit um Mehrkosten Stadt: 335 000 Euro extra für Hortbetreuung nötig
Beim Thema Inklusion streiten die Stadt Potsdam und das Land Brandenburg darüber, wer zusätzliche Kosten für die Integration von lernschwachen, sozial auffälligen und behinderten Kindern in Regelschulen übernehmen soll. Es geht um die acht Potsdamer Schulen, die an dem Pilotprojekt „Inklusive Grundschule“ teilnehmen – und um deren Horte.
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Beim Thema Inklusion streiten die Stadt Potsdam und das Land Brandenburg darüber, wer zusätzliche Kosten für die Integration von lernschwachen, sozial auffälligen und behinderten Kindern in Regelschulen übernehmen soll. Es geht um die acht Potsdamer Schulen, die an dem Pilotprojekt „Inklusive Grundschule“ teilnehmen – und um deren Horte. Wie der Interimschef des Jugendamts, Joachim Lentz, im Jugendhilfeausschuss am Donnerstagabend sagte, rechne die Stadt mit 335000 Euro extra pro Jahr für die Betreuung der Kinder in den Horten der Inklusionsschulen. Dieses Geld stehe im Haushalt nicht zur Verfügung, sagte Lentz – das Land solle das nötige Geld zahlen, forderte er.
Doch dass das Land Brandenburg allein die Kosten übernehmen soll, lehnt Bildungsministerin Martina Münch (SPD) ab. „Da haben wir unterschiedliche Rechtsauffassungen“, sagte die Ministerin am Freitag vor Journalisten. Inklusion könne nur funktionieren, wenn alle Verantwortlichen ihren Teil übernehmen. Die Landesregierung bemühe sich, das Problem zu lösen und eine pragmatische Lösung zu finden. Eine Arbeitsgruppe mit kommunalen Trägern und dem Behindertenbeauftragten des Landes sei eingerichtet worden. „Daran sollte Inklusion wirklich nicht scheitern“, sagte Münch.
Im Ausschuss sagte Lentz, angesichts der ungeklärten Frage werde über zusätzliche Betreuung in Horten zunächst nur im Einzelfall auf Antrag von Trägern oder Eltern entschieden. Auf Anfrage ergänzte Stadtsprecher Jan Brunzlow am Freitag, in solchen Fällen sei eine genaue Begutachtung der Kinder möglich. Dabei werde auch die Vermögenssituation der Eltern geprüft – dies könne bedeuten, dass der zusätzliche Aufwand zur Betreuung der lernbehinderten Kinder von den Eltern gezahlt werden müsse. „Das entspricht nicht dem Anliegen der Inklusion“, sagte Brunzlow. Auch in den Horten müsse den besonderen Anforderungen von benachteiligten Kindern mit mehr Personal begegnet werden, so Brunzlow weiter. Ministeriumssprecher Stephan Breiding sagte hingegen, schon jetzt gebe es einen Rechtsanspruch auf einen Hortplatz für alle Schüler, den die Kommunen mit finanzieller Hilfe des Landes umsetzen müssten. Für Härtefälle mit besonderem Förderbedarf müssten aber noch Lösungen entwickelt werden, räumte Breiding ein. HK/ giw
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