Von Michael Erbach: Ja zu Uferweg und Uferpark
Bei der Neuauslegung des B-Plans für den Griebnitzsee wurde die Position der Stadt bestätigt
Stand:
Die zweite Auslegung des B-Plans Nr. 8 „Griebnitzsee“ hat erneut zu einer großen Beteiligung und zu einem klaren Votum für die Positionen der Stadt geführt. Wie es in einer Mitteilungsvorlage der Verwaltung heißt, seien insgesamt 972 Stellungnahmen eingegangen, davon 21 von betroffenen Anliegern bzw. Grundstückseigentümern. In den vier von der Stadt als besonders umstritten gewerteten Problemfeldern gab es fast ausschließlich Stellungnahmen, die die Grundpositionen des ersten B-Plans unterstützen. Dieser sah als Ziel einen öffentlichen Uferpark mit einem Fuß- und Radweg am Griebnitzsee vor.
So sprachen sich 931 Bürger für den Erhalt des bislang öffentlichen Weges aus, fünf Grundstückseigentümer votierten in ihrer Stellungnahme dagegen. Dabei wurde laut Stadtverwaltung von den Befürwortern gleich mehrfach als Argument vorgetragen, dass der öffentliche Uferweg eine sichere Verbindung mit Anschluss an den Radweg der Schlösserstiftung im Babelsberger Park und nach Klein-Glienicke darstelle.
Ein denkbarer Kompromissvorschlag der Verwaltung in der neuen Vorlage hatte vorgesehen, im Uferbereich die private Nutzung von Grundstücken unter der Bedingung zuzulassen, dass der Blick auf das Ufer nicht durch Hecken oder Zäune verdeckt wird. Dann solle zumindest alle 250 bis 300 Meter der Zugang für alle zum Ufer möglich bleiben. Diese Variante fand keinerlei Zustimmung. 929 Bürger sprachen sich für eine durchweg öffentlich zugängliche Uferlandschaft aus, dem stehen 19 Stellungnahmen von Eigentümern gegenüber, die private Nutzung ihrer Grundstücke im Uferbereich wollen.
Auch bei der Frage, ob der Uferweg weiterhin als Radweg genutzt werden kann, gab es bei der Bürgerbeteiligung eine eindeutige Aussage: 931 Bürger sprachen sich für den Erhalt eines durchgehenden Fuß- und Radweges aus. In zehn Stellungnahmen, ausschließlich von Grundstückseignern, wurde ein generelles Radfahrverbot gefordert, in drei Stellungnahmen hieß es, dass an Wochenenden und Feiertagen ein Radfahrverbot gelten solle, da das Radfahren „vor allem zu diesen Zeiten hoher Nutzungsfrequenz störend und gefährlich“ sei. 906 Bürger sprachen sich, wie es weiter heißt, gegen eine nächtliche Schließung und Absperrung des Uferbereichs aus. Elf Grundstückseigentümer fordern diese zeitweilige Schließung in der Nacht zuzüglich der Maßnahmen zur Durchsetzung dieser Anordnung. Dazu könnten Absperrungen und ein Wachdienst zählen.
Wie Finanzbeigeordneter Burkhard Exner gestern auf PNN-Anfrage erklärte, habe die erneute Auslegung des B-Plans „deutlich gemacht, dass es eine übergroße Mehrheit für einen öffentlichen Uferweg und einen Uferpark am Griebnitzsee gibt“. Dennoch gelte es auch die Einwände der Anlieger abzuwägen. Es werde keine einfache Aufrechnung der Stimmen geben. Exner wollte es nicht „völlig ausschließen“, dass ein durchgängiger Uferpark nicht gelingen könne. Für den Fall, dass es zur privaten Nutzung von Teilen der Uferzone kommen werde, müsse aber „sichergestellt werden, dass der Blick auf den Griebnitzsee frei bleibt“.
Der Kolonnenweg der DDR-Grenztruppen am Griebnitzsee wird seit der Wende von Fußgängern und Radfahrern genutzt. Teile des Uferwegs befinden sich jedoch auf Grundstücken, die mittlerweile in Privatbesitz sind. Die Stadt plant laut dem ursprünglichen B-Planansatz einen öffentlich zugänglichen Uferpark. Zahlreiche Eigentümer wollen jedoch den Uferbereich ihrer Grundstücke privat nutzen. Um den Uferbereich gibt es heftige juristische Auseinandersetzungen. So läuft derzeit eine Normenkontrollklage von Grundstücksbesitzern vor dem Oberverwaltungsgericht gegen den B-Plan, streiten sowohl Eigentümer wie auch die Stadt wegen der Betretungsrechte für den Teil der Privatgrundstücke zwischen Kolonnenweg und Ufer. Nach dem jüngsten Urteil des Potsdamer Verwaltungsgerichts, wonach der Kolonnenweg nicht öffentlich gewidmet ist, erwägt die Stadt Rechtsmittel einzulegen. Allerdings: Unterliegt die Stadt in der weiteren juristischen Auseinandersetzung, könnte die Rechtsposition von Anliegern schwerer wiegen als das Votum in der aktuellen B-Planauslegung.
Michael Erbach
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