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Landeshauptstadt: Jakobs kannte die Details

Immobilienaffäre: Pro Potsdam verlängert Fristen

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In der Immobilienaffäre hat Oberbürgermeister Jann Jakobs (SPD) am Freitag erstmals konkret bestätigt, dass er als Aufsichtsratschef der Gewoba die genauen Verkaufsverfahren bei der Privatisierung von rund 1050 städtischen Immobilien im Jahr 2000 kannte. Es seien alle zuständigen Gremien über die Verfahren informiert gewesen, ließ Jakobs mitteilen – also der Aufsichtsrat der städtischen Wohnungsbaugesellschaft und der Gesellschafter. Dieser ist die Landeshauptstadt, vertreten durch den damaligen Oberbürgermeister und heutigen Ministerpräsidenten Matthias Platzeck (SPD). Jakobs betont, es habe damals „in keinem Gremium und von keiner Seite Kritik an dem Vorgehen“ gegeben.

Das ist heute anders. Die Umstände des millionenschweren Immobiliendeals, auf den sich den Stadtspitze, Stadtverordnete und Gewoba-Geschäftsführung seinerzeit einigten, sorgen für Unruhe. Während die Verantwortlichen immer wieder die damals desaströse Haushaltslage der Stadt beschwören, daran erinnern, dass Potsdam weit weg vom heutigen Boom gewesen sei, und darauf verweisen, dass es beim „Gewoba-Modell“ keine Unregelmäßigkeiten gegeben habe, sehen Kritiker wie der prominente Fernsehjournalist Günther Jauch dies anders. Er hatte sich bereits im Jahr 2009 wegen der dubiosen Umstände der Grundstücksverkäufe an Jakobs und Müller-Zinsius gewandt (PNN berichteten). Als bekannt wurde, dass die Rechnungsprüfer der Stadt bei dem Immobiliengeschäft massive Bedenken hatten und der Gewoba-Chef Horst Müller-Zinsius sich von Platzeck eine Haftungsfreistellung geben ließe, erneuerte Jauch seine Kritik. Er äußerte den Vorwurf, die Stadt habe möglicherweise den Käufer der Immobilien, den Unternehmer Theodor Semmelhaack, bevorzugt. Unterdessen reagierte der Stadt-Konzern Pro Potsdam am Freitag auf Kritik an kurzen Ausschreibungsfristen. Für die Grundstücke in der Speicherstadt, auch den jetzt ausgeschriebenen nördlichen Teil, werde die Frist auf zwei Monate verlängert. SCH

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