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Ortstermin: Prominente Klägerin in Potsdam: Jenny Elvers will 8000 Euro
Ein fast normaler Tag am Arbeitsgericht in Potsdam, stünde da nicht ein prominenter Name auf der Liste. PNN-Autor Henri Kramer vermisste jedoch die bekannte Klägerin.
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Potsdam - Freitag, 11.15 Uhr. Ein fast normaler Tag am Arbeitsgericht in der Behlertstraße. Wenn da nicht der Aushang vor Sitzungssaal 1 wäre, auf dem die geplanten Gerichtsverhandlungen verzeichnet sind. Unter den acht Klägern des Tages findet sich ein prominenter Name: Jenny Elvers.
Die Schauspielerin geht gegen die in Babelsberg ansässige Ufa Serial Drama vor, die die RTL-Serie „Alles was zählt“ produziert. Für die Soap hatte Elvers eine Rolle ergattert, nach Alkoholiker-Schlagzeilen und dem Promi-Big-Brother-Sieg 2013 sollte ihr das Gastspiel zu neuem TV-Ruhm verhelfen. Doch schon im Februar berichtete die Bild-Zeitung, dass sie ihre Rolle wieder verloren habe und alle abgedrehten Folgen geschreddert werden. Nun die Klage – allerdings ohne Elvers, die im spanischen Marbella lebt.
"Wir hatten uns doch auf die Zusammenarbeit gefreut"
Dafür ist ihr Anwalt gekommen. Er sagt, tatsächlich sei es mit ihrem Wohnsitz in Spanien und dem Drehort Köln kompliziert gewesen. Für die Produktionsleitung „war das ein Dorn im Auge“, dort habe man einen Grund für die Kündigung gesucht. Den hat die Ufa aus ihrer Sicht gefunden: Um was es für einen Vorfall aber genau geht, wird vor Gericht nur angedeutet. Die Ufa-Anwältin sagt, für den Grund der Kündigung gebe es Zeugen und es sei eben gravierend, wenn Drehtage ausfallen: „Wir hatten uns doch auf die Zusammenarbeit gefreut.“ Zudem koste die Umbesetzung weiteres Geld. Dagegen sagt der Elvers-Anwalt, er könne sich keine Zeugen für den angeblichen Vorfall vorstellen. Für seine Mandantin seien die Drehtage in Köln auch wegen langer Wartezeiten und allgemein verbesserungswürdiger Organisation schwierig gewesen.
Der Richter lässt sich auf den Streit nicht weiter ein. Er macht vielmehr deutlich, dass der außerordentlichen Kündigung von Elvers keine Abmahnung vorausging und er keinen Grund für so ein Vorgehen entdecken kann. Als Kompromiss schlägt er eine ordentliche Kündigung vor – dann könnte die Klägerin noch ein Monatsgehalt von rund 8000 Euro beanspruchen. Bis nach Ostern haben beide Seiten nun Zeit zu überlegen, ob sie den Vergleich annehmen. Sonst gibt es im Mai eine weitere Verhandlung. Dann mit Frau Elvers, wie der Richter klarstellt.
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