Landeshauptstadt: Jugendrichter „pädagogisch verantwortungslos“?
Potsdamer Sozialarbeiter Gregor Voehse stellt Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Brandenburger Richter
Stand:
Vorwürfe gegen einen Jugendrichter am Amtsgericht von Brandenburg a.d. Havel hat jetzt der Potsdamer Sozialarbeiter Gregor Voehse erhoben: In einem Verfahren gegen die 18-jährige Esther D. habe der Richter „pädagogisch verantwortungslos“ agiert. Deswegen hat Voehse vom Fanprojekt des SV Babelsberg 03 nun eine Dienstaufsichtsbeschwerde eingelegt.
Voehse wirft dem Richter Christian Schack vor, dass Esther D. möglicherweise eine Abschlussprüfung im Fach Deutsch am Brandenburgischen Bildungswerk für Medizin und Soziales nicht schafft, weil Schack sich geweigert habe, das Datum für eine Verhandlung zu verlegen. An diesem Montag musste sich Esther D. vor Gericht wegen Beleidigung verantworten – hatte jedoch in Potsdam am selben Tag die Prüfung bis 12 Uhr zu schreiben. Der Termin in Brandenburg war auf 13 Uhr angesetzt. Eine kurzfristige weitere Beschwerde ihres Anwalts mit Bitte um Verlegung wurde nach Voehses Darstellung mit einem Terminaufschub um eine halbe Stunde auf 13.30 Uhr beantwortet – am Montag. „Esther ging weiter von dem Termin um 13 Uhr aus, weil sie in der Prüfung ihr Handy abschalten musste – aus Nervosität gab sie ihre Unterlagen sogar eine halbe Stunde früher ab“, sagt Voehse. In der eingelegten Beschwerde argumentiert der Sozialpädagoge nun, dass Prüfung und anschließender Gerichtstermin nicht zumutbar seien – zumal es für Esther der erste Strafprozess gewesen sei.
Schack selber hatte in einem Schreiben die Verlegung abgelehnt, unter anderem mit Verweis darauf, dass die Prüfung „nur“ drei Stunden dauern würde und die einstündige Erholungszeit ausreichend sei. Sollte die 18-Jährige tatsächlich „Ermüdungserscheinungen“ zeigen, könnten kurze Pausen „zum Zwecke der erhöhten Sauerstoffzufuhr“ eingelegt werden.
Voehse ärgern solche Argumente wegen der besonderen Stress-Situation von Esther D.: „Bei Nicht-Bestehen der schriftlichen Prüfung trägt Herr Schack zumindest eine moralische Mitverantwortung.“ Dagegen zweifelte gestern ein Rechtsexperte am Landgericht an dem Sinn der Beschwerde: „Es gibt zwar einen Ermessensspielraum, vor allem aber gilt die richterliche Unabhängigkeit.“ HK
- showPaywall:
- false
- isSubscriber:
- false
- isPaid: