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Aus dem GERICHTSSAAL: Karambolage am Bullenwinkel

Gutachter: Kein Vollrausch / 1000 Euro Strafe

Stand:

Ein großes Durcheinander bot sich den Polizeibeamten zur Mittagszeit des 20. August dieses Jahres am Bullenwinkel. Drei demolierte Fahrzeuge standen in Richtung Groß Glienicke am Straßenrand. Im Graben der gegenüberliegenden Seite der B 2 lag ein Skoda. Unfallzeugen hatten dessen Fahrer aus dem qualmenden Wrack gezogen, leisteten Erste Hilfe. „Ich dachte zuerst an Herzversagen oder einen Schlaganfall“, berichtete Klaus F. (46) von der Wache Potsdam im Zeugenstand. Im Rettungswagen sei ihm dann allerdings deutlicher Alkoholgeruch an dem Mann aufgefallen. Die Blutabnahme im Krankenhaus – gut eine Stunde nach dem Unfall – wies einen Wert von 2,63 Promille auf.

Unglücksfahrer Dieter S. (55) berief sich gestern vor Gericht auf totalen Gedächtnisverlust. „So ein Blackout ist nicht nachweisbar. Den kann man glauben oder auch nicht“, konterte Rechtsmediziner Dr. Jörg Semmler (55). Im konkreten Fall glaubte er dem Angeklagten nicht. Zum Unfallzeitpunkt habe dessen Alkoholisierung zwar mindestens 2,74, maximal 3,06 Promille betragen. Einen Vollrausch könne er dem Alkoholgewöhnten dennoch nicht attestieren. Allerdings – so der Experte – sei nicht, wie angeklagt, von vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung auszugehen, sondern von Fahrlässigkeit. Die brachte Dieter S. 1000 Euro Geldstrafe sowie ein noch achtmonatiges Fahrverbot ein. Bevor er wieder ans Steuer eines Autos darf, muss er die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) bestehen. Den Arbeitsplatz ist er wegen seines Verhaltens auch los.

Die Berlinerin Ingeborg B. (73) besuchte an jenem Tag Potsdam, war mit ihrem Mercedes gerade auf der Heimfahrt. Im Gegenverkehr bemerkte sie ein Auto, das sich in Schlangenlinien über zwei Fahrspuren bewegte. Die Pensionärin lenkte ihr Gefährt an den äußeren rechten Rand. Dennoch wurde sie seitlich von dem Skoda des Angeklagten erwischt. Der rutschte nach dem Crash quer über die Straße. Der Mann im Ford hinter der Rentnerin ging „voll auf die Klötzer“, kam noch rechtzeitig zum Stehen. Ein Nissan-Fahrer hinter ihm krachte trotz Bremsens in dessen Heck. Drei Menschen wurden verletzt, zum Glück nicht allzu schwer. Rund 17 000 Euro betrug der materielle Schaden der durch den Betrunkenen verursachten Karambolage. „Wir sind froh, dass die Verletzten keine bleibenden Schäden erlitten haben“, beteuerte der Verteidiger. Dieter S. selbst fand kein Wort der Entschuldigung für die Opfer. Der ehemalige Schichtarbeiter betonte, er könne sich nicht erklären, wieso er alkoholisiert in seinen Skoda gestiegen sei. „Normalerweise nehme ich mir ein Taxi,wenn ich getrunken habe“, versicherte er. Hoga

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