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Sport: Kassen müssen freie Arznei nicht bezahlen

Gesetzliche Krankenkassen müssen die Kosten für nicht verschreibungspflichtige Medikamente weiterhin nicht übernehmen. Dass Versicherte frei verkäufliche Arzneien etwa zur Behandlung von Erkältungen selbst bezahlen müssen, sei „angemessen“, entschied das Bundesverfassungsgericht in einem gestern in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss.

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Gesetzliche Krankenkassen müssen die Kosten für nicht verschreibungspflichtige Medikamente weiterhin nicht übernehmen. Dass Versicherte frei verkäufliche Arzneien etwa zur Behandlung von Erkältungen selbst bezahlen müssen, sei „angemessen“, entschied das Bundesverfassungsgericht in einem gestern in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss. Zur Begründung verwiesen die Richter auf das „vom Gesetzgeber verfolgten Ziel, die Kosten im Gesundheitswesen zu dämmen (Az: 1 BvR 69/09) .

Damit scheiterte die Klage eines Krankenversicherten, den sein Hausarzt wegen einer Atemwegserkrankung seit längerem mit einem nicht verschreibungspflichtigen Medikament behandelt. Die Arznei wurde 2004 aus dem sogenannten Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung gestrichen. Der Kläger muss für die Behandlung mit dem von seinem Arzt verschriebenen Medikament seitdem 28,80 Euro im Monat zahlen. Seine Krankenkasse lehnte eine Kostenübernahme ab. Mit Recht, so die Karlsruher Richter: „Zumutbare Eigenleistungen können verlangt werden“, entschied das Bundesverfassungsgericht nun. PNN

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