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Landeshauptstadt: Kein Anstoß in Ruhezeiten?

Potsdamer Fußballvereine bangen um sonntägliche Spielansetzungen, da Anwohner auf die Einhaltung der gesetzlichen Ruhezeiten bestehen

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Potsdamer Fußballvereine bangen um sonntägliche Spielansetzungen, da Anwohner auf die Einhaltung der gesetzlichen Ruhezeiten bestehen Von Jan Brunzlow Babelsberg – Fußball-Oberligist SV Babelsberg 03 und der Frauenfußball-Bundesligist FFC Turbine Potsdam müssen um ihre Sonntags-Spielansetzungen im Karl-Liebknecht-Stadion bangen. Der Grund: Die Sondergenehmigungen für 18 Fußballspiele im Kalenderjahr während der gesetzlich fest gelegten Ruhezeiten werden in diesem Jahr überschritten. Nun prüfen beide Vereine, inwieweit angesetzte Spiele verlegt werden müssen. Beschwerden gegen angebliche Verstöße bei der Nutzung des Stadions haben in dieser Woche den Petitionsausschuss des Brandenburger Landtags erreicht. Darin weist ein Anwohner darauf hin, dass die Flutlichtanlage während der Uefa-Cup-Begegnungen von Turbine Potsdam vor einer Woche zu hell und zu lange genutzt wurde und die Spiele in den gesetzlichen Ruhezeiten stattfanden. Die Beschwerde reiht sich in eine Folge von zahlreichen Petitionen ein, die in den vergangenen drei Jahren seitens einiger Anwohner am Karl-Liebknecht-Stadion verfasst worden sind. Niklas Wanke, der die Petitionen im Namen der Bürgerinitiative „Schöneres Babelsberg“ schrieb, leitet seinen sonntäglichen Ruheanspruch aus der 18. Bundesimmissionsschutzverordnung (BimSchV) ab. Grundsätzlich gelten unter anderem sonntags zwischen 13 und 15 Uhr sowie wochentags zwischen 20 und 22 Uhr Ruhezeiten, in der lärmverursachende Veranstaltungen nur mit Genehmigungen stattfinden dürfen. Da dies bei einem Fußballspiel im Wohn- und Siedlungsgebiet Babelsberg der Fall ist, gibt es momentan die besagten Sondergenehmigungen für jährlich 18 Spiele in den Ruhezeiten. Die waren für reguläre Ligaspiele eingeplant, die internationalen Partien von Turbine sind somit die Spiele 19 und 20. Das Bundesliga-Spitzenspiel vom FFC Turbine Potsdam gegen den FFC Frankfurt am vergangenen Sonntag konnte deshalb nicht um 14 Uhr angepfiffen werden und wurde auf 11 Uhr vorverlegt. Der Geschäftsführer des SV Babelsberg 03, Ralf Hechel, erklärte gegenüber den PNN, dass der Nordostdeutsche Fußball- Verband bei den Spielansetzungen zur laufenden Saison bereits gesagt habe, wenn der Verein nicht die Regelansetzungen sonntags 14 Uhr einhalten könne, habe er in dieser Spielklasse nichts zu suchen. Bereits jetzt verzichtet der Fußball-Oberligist mit Ambitionen auf die Regionalliga in seinen Ansetzung fast gänzlich auf Sonntagsspiele, um den dauernden Konfrontationen mit dem Nachbar aus dem Weg zu gehen. Wanke jedoch meint, keine Organisation könne Anstoßzeiten vorschreiben. Auch diese hätten sich an geltendes Recht zu halten. Der Nachbarschaftsstreit begann mit dem Bau des Stadion-Fluchtlichtes vor zweieinhalb Jahren. Die Klage der Bürgerinitiative „Schöneres Babelsberg“ beim Verwaltungsgericht gegen die zwei Baugenehmigungen für die Lichtanlage ist noch immer nicht entschieden, es gelten weiter die vom Landesumweltamt Brandenburg genannten Auflagen. Allein in der Saison 2001/02, als Babelsberg in der 2. Bundesliga spielte, zählte Wanke 35 Verstöße. Alle wurden von ihm minutengenau dokumentiert, um sie im Hauptsacheverfahren vor Gericht nachweisen zu können. Ebenso liegen sie dem Petitionsausschuss des Landtages vor, der am 13. Juli 2004 abschließend beschieden hat: „Nach alldem ist derzeit nicht zu erkennen, dass die Stadt Potsdam ihren Verpflichtungen als Bauaufsichtsbehörde gegenüber dem Betreiber der Flutlichtanlage, , nicht in erforderlichem Maße nachkommt“. Doch jüngst sah Nachbar Wanke wieder Anlass zur Beschwerde. Bei den Abendspielen des Uefa-Cup-Turniers von Turbine Potsdam im September, sei das Flutlicht zu 100 statt zu 60 Prozent angeschaltet gewesen, obwohl die geltende Betriebserlaubnis laut Wanke dies nur erlaube, wenn eine Live-Übertragung im Fernsehen erfolgt. Trotz Intervention Wankes sei die Flutlichtanlage zwei Tage später erneut voll eingeschaltet worden. Durch die Übernahme des Stadions von der Stadt auf Erbbaupachtbasis muss der SV Babelsberg 03 auf die Einhaltung der Vorschriften achten. Eine Strafe habe der laut dem Petitionsausschuss des Landes im Sommer bereits zahlen müssen.

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