Landeshauptstadt: Kein B-Plan für Kongsnaes
Klipp warnt vor Schadensersatzforderung
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Berliner Vorstadt - Sollten die Stadtverordneten einen Bebauungsplan für die Schwanenallee durchsetzen, kämen auf die Stadt Schadensersatzansprüche zu. Das sagte Baudezernent Matthias Klipp (Bündnisgrüne) am Dienstagabend im Bauausschuss. Die FDP legte daraufhin einen entsprechenden Antrag vorerst auf Eis. Grund für das Ansinnen, einen B-Plan aufzustellen, sind die umstrittenen Pläne des Berliner Schmuckhändlers Michael Linckersdorff zum Wiederaufbau der Matrosenstation Kongsnaes. Gegen die anfangs geplanten Dimensionen der Bebauung Biergarten, Küchen-Neubau, Tiefgarage und Marina hatten Anwohner massiv protestiert, weil sie eine Kommerzialisierung des Weltkulturerbes und eine Beeinträchtigung des Wohngebietes durch Lärm und eine Großgastronomie befürchteten. Linckersdorff hat seine Pläne, wie berichtet, abgespeckt – den Biergarten und die Tiefgarage gestrichen sowie die Steganlagen deutlich verkürzt. Die neuen Bauanträge werden derzeit bearbeitet.
Stadtplanungschef Andreas Goetzmann erklärte im Bauausschuss, es habe bereits 1991 einen Aufstellungsbeschluss für einen B-Plan gegeben. Damals, so Goetzmann, sollte nicht nur die „Ventehalle“, sondern auch ein Bootshaus wiederaufgebaut werden, das „dreimal so groß“ wie der heute geplante Küchentrakt gewesen wäre. Das Verfahren sei dann nicht weiterverfolgt worden, weil der Bund den ehemaligen Mauerstreifen an die Stadt Potsdam übertragen hatte – und die Kommune somit alle Planungsmöglichkeiten selbst in die Hand bekam.
Mit dem Verkauf an Linckersdorff sieht die Sache nun anders aus. Es sei die Frage, ob „etwaige Restriktionen aus einem B-Plan“ mit den „Interessen des Eigentümers kollidieren“ könnten, so Goetzmann. Klipp räumte indirekt sogar ein, dass die Stadt bei der Ausschreibung Fehler gemacht habe. Von „gewissen unterlegenen Bietern“ werde Linckersdorff nun „wirtschaftliche Cleverness“ vorgeworfen, weil dieser entdeckt habe, „was nach Exposé alles möglich ist“, sagte Klipp. Die Geschlagenen „hätten dann womöglich auch 1,1 Millionen Euro geboten“. Für diese Summe hatte Linckersdorff den Zuschlag erhalten. Mit einem B-Plan sei das aber nicht mehr rückgängig zu machen, ohne an den Investor Entschädigungen zu zahlen, so Klipp.
Der Dezernent sprach sich dafür aus, bei künftigen städtischen Verkäufen in städtebaulich sensiblen Bereichen das zweistufige Verfahren anzuwenden, das in der historischen Mitte gehandhabt wird: Erst wenn alles festgezurrt ist, wird der Vertrag unterschrieben. pee
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