ATLAS: Kein Durchbruch
Am Groß Glienicker See dürfen die Eigentümer der Ufergrundstücke keine Zäune errichten, die bis zum Wasser reichen. Das hat gestern das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) entschieden.
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Am Groß Glienicker See dürfen die Eigentümer der Ufergrundstücke keine Zäune errichten, die bis zum Wasser reichen. Das hat gestern das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) entschieden. Damit kann die Stadt Potsdam in ihrem Bestreben, den Uferweg öffentlich zugänglich zu halten, einen Erfolg verbuchen. Ein Durchbruch für die Stadt dürfte das OVG-Urteil allerdings kaum sein. Denn es untersagt den Anrainern lediglich, den Uferweg per Zaun bis zum See hin abzusperren. Andere Sperren wie Flatterbänder und Pflanzen, aber auch Zäune, die nicht bis zum Wasser reichen, sind damit weiterhin nicht ausgeschlossen – zumindest bis zur nächsten Gerichtsentscheidung. Wichtiger ist jedoch: Das OVG hat nicht über das Recht der Öffentlichkeit befunden, den Uferweg zu betreten. So lange der Weg nicht öffentlich gewidmet, solange in den Grundbüchern nicht Wegerechte eingetragen sind, müssen die Privateigentümer den Weg juristisch gesehen nicht freigeben. Gerechtfertigt sind die Sperren dadurch, jenseits der Rechtslage, aber nicht. Über Kompromisse für ein Wegerecht muss die Stadt mit jedem einzelnen Anrainer weiter verhandeln – oder, wenn nichts mehr geht, den nach Baugesetzbuch vorgeschriebenen Weg der Enteignung beschreiten. Ob sie Enteignungen tatsächlich durchsetzen könnte, ist völlig offen.
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