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Landeshauptstadt: Kein Ende im Heidereiterweg

Neubau in Siedlung Eigenheim erneut im Ausschuss

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Teltower Vorstadt - Fast dörfliche Beschaulichkeit strahlt die Siedlung Eigenheim aus. Doch die Idylle zwischen Heinrich-Mann-Allee, Waldstraße und der Waldstadt II trügt. Das Grundstück Heidereiterweg 36 wird zurzeit neu bebaut. Anwohner meinen, dass das „Objekt nicht dem Charakter der Siedlung Eigenheim“ entspreche und versuchen seit Monaten gegen die Bebauung vorzugehen. Mittlerweile existiert eine Liste mit mehr als 60 Unterschriften gegen den Bau von zwei Mehrfamilienhäusern mit fünf Wohneinheiten, die Investor Torlaf Schöbe derzeit auf dem Grundstück errichten lässt. Zwischen den beiden Häusern soll es Auto-Stellplätze für die Mieter geben, die Zufahrt führt direkt am Nachbargrundstück entlang.

Vor allem Nachbar Wolfgang Maurer sieht seine Wohnqualität beeinträchtigt und den Nutzwert seines Grundstücks gemindert: „Der Investor hat hier eine maximierte Bebauung genehmigt bekommen, die ihm profitable Vermietung ermöglicht – zu Lasten der Nachbarschaft“, wundert sich Mauer. Seiner Ansicht nach widerspreche die Bebauung geltendem Recht hinsichtlich der beiden Geschosse des Vorderhauses sowie des Baus in der zweiten Reihe, da beides sich nicht – wie im Gesetz verlangt – „in die Eigenart der näheren Umgebung“ einfüge. Es gebe auf den umliegenden Grundstücken nur eingeschossige Wohnhäuser und keins in zweiter Reihe. Zudem bleibe Schöbes Mietern kaum Raum für die siedlungstypische Gartengestaltung.Gegen die Baugenehmigung für den Heidereiterweg 36 hatte Nachbar Mauer Widerspruch bei der Stadt eingelegt– bislang erfolglos.

„Wir können dieser Beschwerde nicht stattgeben“, erklärt Stadtplanungschef Andreas Goetzmann, denn die Forderungen des Beschwerdeführers seien nicht erfüllbar. So berufe sich Wolfgang Maurer auf anderthalbgeschossige Bauten. „Die gibt es nicht mehr in der Brandenburgischen Bauordnung.“ Sei ein Dachgeschoss ausgebaut, gelte es als ganzes Stockwerk. Darüber hinaus, so Goetzmann, gebe es in der Umgebung „durchaus ,richtige’ zweigeschossige Wohnbauten“. Die Anzahl der Wohneinheiten pro Haus könne nicht beschränkt werden, da laut Baugesetz „einzig die Kubatur der Häuser maßgebliches Kriterium ist“. Gleich sieben Gebäude mit vergleichbarer Grundfläche fänden sich in der näheren Umgebung. Selbst das Bauen in zweiter Reihe sei statthaft, so Goetzmann: „Es gibt einige Beispiele im nahen Umfeld dafür, deshalb besteht ein Rechtsanspruch, selbst wenn noch kein Bebauungsplan existiert.“ Ohne B-Plan sei die nähere Umgebung „maßstabsbildend“, die reiche so weit „wie ein Richter beim Ortstermin gucken kann“, beschreibt es der Stadtplanungschef etwas lax. „Der Bauantrag für den Heidereiterweg 36 genügt den Ansprüchen“, so das Fazit von Goetzmann.

Bereits der Bau- sowie der Petitionsausschuss der Stadt haben sich mit dem Thema befasst, heute wird die Bebauung in der Siedlung Eigenheim erneut im Bauausschuss debattiert. Ausschussmitglieder mehrerer Stadtfraktionen haben derweil schon signalisiert, dass die Bauleitplanung für den südlichen Teil der Siedlung Eigenheim wieder aufgenommen werden soll.R. Gassong / K. Grimmer

R. Gassong, K. Grimmer

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