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Landeshauptstadt: Kein Frieden mehr am Zaun

Streit um Uferweg in Groß Glienicke / Spaziergänger werden ausgesperrt

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Streit um Uferweg in Groß Glienicke / Spaziergänger werden ausgesperrt Groß Glienicke - Der Streit über den öffentlichen Zugang zum Uferweg im Süden des Groß-Glienicker Sees ist wieder aufgeflammt. Vier Jahre lang war dieser ehemalige Aufklärungspfad der DDR-Grenztruppen für Spaziergänger ohne Einschränkung zugänglich. Doch nun meldete sich Ortsbürgermeister Hans-Joachim Merke gestern zu Wort. Demnach versuchten jüngst einige Anwohner, durch Gartentüren den einen Meter breiten Spazierweg zu sperren und durch Schilder „Privat Gelände“ zu kennzeichnen. Daraufhin soll es auch zu verbalen Auseinandersetzungen mit Spaziergängern gekommen sein. Als nun eine der Pforten auch noch abgeschlossen war, wurde diese von Unbekannten zerstört, teilte Merke mit. „Gewalt lehnen wir aber in unserem Ort grundsätzlich ab“, so Merke. Er weist auf einen rechtskräftigen Bebauungsplan für dieses Gebiet von Groß Glienicke hin, der jetzt von Potsdam als Rechtsnachfolger der Gemeinde umgesetzt würde. „Das Ergebnis ist momentan völlig offen und wird erst in einigen Monaten bekannt gemacht“, so Merke. Als Ergebnis gäbe es drei Möglichkeiten: Der gesamte Uferstreifen wird öffentlich, der jetzige Weg wird auf drei Meter Breite festgelegt oder es wird auf einen öffentliche Durchgang verzichtet. Merke appelliert, bis zur Klärung des Problems im Herbst die Tore offen zu halten und den Frieden zu wahren. Doch aus Sicht der Gemeinde war die Rechtslage eigentlich immer klar, argumentiert der frühere Bürgermeister Daniel Dörr. „Die Gemeinde hat den Weg bereits 1990 öffentlich gewidmet“, sagte er gestern den PNN. Das habe das Verwaltungsgericht im Februar 2000 bestätigt. Zur Vorgeschichte: Im April 1999 hatten einige Anwohner der Seepromenade den ihrer Meinung nach illegalen Trampelpfad durch hohe Bauzäune gesperrt. Ihr Argument: Sie hatten ihre Grundstücke nach dem so genannten Mauergesetz von 1997 rechtmäßig gekauft, diese Grundstücke reichen bis unmittelbar an das Seeufer. Mit dem Zaunbau stellten sie sich aber gegen das Naturschutzrecht, denn das gesamte Gebiet liegt im Landschaftschutzgebiet. Am 7. Oktober 1999 erließ die Amtsverwaltung Fahrland eine Beseitigungsverfügung für die Absperrungen, woraufhin die Betroffenen eine aufschiebende Wirkung beim Verwaltungsgericht beantragten. Die wurde am 18. Februar 2000 abgelehnt und der Sperrzaun zum 1. April 2000 für den Fußweg wieder geöffnet. Jedoch wurde der Spaziergängerpfad durch seitliche Zäune stark eingegrenzt. Doch neu ist jetzt: Die beiden letzten Grundstücke in der Uferreihe haben neue Besitzer, und die waren somit seinerzeit nicht am Verfahren beteiligt. „Für die beiden gilt das Urteil nicht“, erläuterte Ex-Bürgermeister Dörr. Was aus seiner Sicht aber wichtig sei: Die Kommune muss bei einem gewidmeten Weg zwar nicht die Fläche kaufen, doch für dessen Benutzung die Eigentümer „mit dem Kauf der Dienstbarkeit“ entschädigen. Winfried Gutzeit

Winfried Gutzeit

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