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Landeshauptstadt: Keine Einigung über Stellplatzsatzung

Ordnungsausschuss vertagte Beschlussfassung und hat zahlreiche Änderungswünsche

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Die überarbeitete Stellplatzsatzung hat am Donnerstagabend im Ordnungsausschuss keine Gnade gefunden. Es gab so viel Änderungsvorschläge, dass ein Beschluss auf die nächste Sitzung verschoben wurde.

Die Satzung regelt die Zahl der Stellplätze für Autos und Fahrräder, die ein Bauherr schaffen muss. Derzeit ist eine fünf Jahre alte Fassung in Kraft, die als nicht mehr aktuell gilt. Erklärtermaßen will die Verwaltung mit der Überarbeitung den motorisierten Individualverkehr reduzieren und Erleichterungen für Bauwillige schaffen.

Seit dem vorigen Jahr arbeitet der Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung an dem Papier. Vorher gab es aus Richtung von FDP und Bündnisgrünen Vorschläge, die Satzung gänzlich abzuschaffen, weil sie die Baukosten belaste, die Mieten hochtreibe und nicht motorisierte Bewohner benachteilige. Letztlich konnten sich aber SPD, CDU und Linke durchsetzen, die sich lediglich für eine Überarbeitung der alten Satzung aussprachen. Wahrscheinlich wird diese Überarbeitung erst mit fast einjähriger Verspätung in Kraft treten.

Besonders in der Kritik steht, dass bei Wohnlagen mit guten Nahverkehrsverbindungen und in dicht besiedelten Stadtteilen weniger Parkplätze geschaffen werden müssen. Wörtlich heißt es zum Beispiel im Entwurf: „Eine Reduzierung der notwendigen Kfz-Stellplätze wird vorgenommen, wenn das Vorhaben in nicht mehr als 300 Meter Luftlinie zu einer Haltestelle regelmäßig verkehrender öffentlicher Personennahverkehrsmittel entfernt ist.“ Sogar die Taktfolge von Bussen und Straßenbahnen geht in die Zahl der zu schaffenden Parkplätze ein. „Ich halte es für unmöglich, über die Stellplatzsatzung den Verkehrsfluss regeln zu wollen“, sagte Klaus Rietz (ANW) im Ordnungsausschuss. Und Marcus Krause (SPD) verwies auf die allgemein bekannte Tatsache, dass es keine feste Taktfolge der öffentlichen Nahverkehrsmittel gibt, die den ganzen Tag über gilt.

In der Kritik steht ferner, dass Bauherren, statt einen Parkplatz zu schaffen, diesen durch einen Vertrag mit der Stadt und Zahlung von bis zu 8000 Euro auch ablösen können – selbst dann, wenn räumliche Möglichkeiten für Stellplätze bestehen. Umstritten ist, dass Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen keine Parkplätze nachweisen müssen. Pro Wohnung ist der Nachweis von zwei Stellplätzen für Fahrräder notwendig. „Die soziale Kontrolle der Fahrradstellplätze ist durch deren gute Einsehbarkeit und Beleuchtung zu gewährleisten“, heißt es. Auf Nachfrage des sachkundigen Bürgers Wolfgang Schütt (CDU/ANW) zur „sozialen Kontrolle“ erklärte Verkehrsplaner Torsten von Einem, dass es darum gehe, die Räder nicht in irgendwelchen Ecken abzustellen, aus denen sie leicht gestohlen werden könnten. Die Frage von Bauunternehmer Wolfhard Kirsch (Bürgerbündnis), ob die Babelsberger „Fahrradkeller“ dazugehören, blieb unbeantwortet. Günter Schenke

Günter Schenke

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