Landeshauptstadt: Keine Einigung zu jüdischen Gräbern Gesetzestreue verzichten auf Gräberfeld
Auf dem Neuen Friedhof an der Heinrich-Mann-Allee wird es kein jüdisches Gräberfeld geben. Unter den von der Stadt vorgegebenen Bedingungen sei dies nicht realisierbar, sagte der Geschäftsführer der Gesetzestreuen Jüdischen Landesgemeinde, Shimon Nebrat, den PNN.
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Auf dem Neuen Friedhof an der Heinrich-Mann-Allee wird es kein jüdisches Gräberfeld geben. Unter den von der Stadt vorgegebenen Bedingungen sei dies nicht realisierbar, sagte der Geschäftsführer der Gesetzestreuen Jüdischen Landesgemeinde, Shimon Nebrat, den PNN. Nun will die Gemeinde selbst einen Friedhof eröffnen – allerdings fehlen dafür noch die rechtlichen Voraussetzungen.
Schon seit Jahren kämpft die Gesetzestreue Gemeinde um einen eigenen Friedhof beziehungsweise ein Gräberfeld auf einem städtischen Friedhof. Auf dem jüdischen Friedhof auf dem Pfingstberg, den der Jüdische Landesverband Brandenburg betreibt, wollen sich die Mitglieder nicht beerdigen lassen – dieser sei nicht kosher, heißt es von den Gesetzestreuen. Die Stadt hatte sich deshalb bereit erklärt, ein bislang ungenutztes Gräberfeld im nördlichen Teil des Neuen Friedhofs zur Verfügung zu stellen. Allerdings wollten die Gesetzestreuen, dass die Gräber – wie im jüdischen Glauben vorgeschrieben – ohne zeitliche Begrenzung genutzt werden dürfen.
Doch wie die Stadt der Gemeinde nun mitteilte, ist das nicht möglich. Weil ein „ewiges Ruherecht“ nicht in Zahlen zu fassen sei, könne man die Nutzungsgebühr für die Gräber auch nicht „mathematisch einwandfrei und nachvollziehbar kalkulieren“, heißt es in dem Schreiben. Man könne nicht einfach festlegen, dass für die jüdischen Gräber nur eine einmalige Gebühr erhoben wird, weil dies gegen das Gleichheitsprinzip verstoße – schließlich müssten alle anderen eine Zusatzgebühr zahlen, wenn sie die Grabstätte verlängern möchten.
Doch ohne ein „ewiges Ruherecht“ ist eine Beisetzung auf dem Neuen Friedhof für die Gesetzestreuen keine Option. „Ein Gräberfeld auf dem Neuen Friedhof ist weder mit dem jüdischem Recht noch mit dem Recht der Bundesrepublik Deutschland vereinbar“, sagt Nebrat.
Die einzige Alternative ist aus seiner Sicht ein gänzlich eigener Friedhof. Doch nur eine Körperschaft öffentlichen Rechts darf einen Friedhof betreiben, und diesen Status hat die Gesetzestreue Landesgemeinde nicht. Im Dezember 2012 hatte sie dies beantragt, doch das zuständige Kulturministerium hat darüber noch nicht entschieden. Solange dies noch ungeklärt ist, müsse von Fall zu Fall entschieden werden, sagte Nebrat. Derzeit brächten die Gemeindemitglieder ihre verstorbenenen Angehörigen zur Beerdigung in die Ukraine, die USA oder nach Israel oder ließen sie auf dem jüdischen Friedhof in Berlin Weissensee beisetzen. Katharina Wiechers
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