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Landeshauptstadt: Keine Extra-Kontrolleure

Verwaltung gibt sich vor endgültiger Umsetzung des Rauchverbots in Gastronomie vorbereitet

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Schon mehrere tausend Unterschriften sind in Babelsberg gesammelt; ein Kneipier in Potsdam-West erwägt gar den Gang vor Gericht, damit in seiner Bar weiter Zigaretten glühen können: Doch trotz des Unmuts mancher Potsdamer Gastronomen über das seit Januar geltende Rauchverbot im Land Brandenburg sieht die Verwaltung der Landeshauptstadt der endgültigen Umsetzung offenbar gelassen entgegen. „Wir werden für die Kontrollen keine zusätzlichen Mitarbeiter benötigen“, sagte Gabriele Jenke, zuständige Arbeitsgruppenleiterin im Ordnungsamt, den PNN auf Anfrage.

Ab dem 1. Juli können Geldstrafen verhängt werden, falls sich Kunden oder Gastronomen nicht an den gesetzlich verordneten Nichtraucherschutz halten. Bei Rauchern liegt die Strafe zwischen fünf und 100 Euro, Kneiper zahlen bei Verstößen bis zu 1000 Euro. Die Übergangszeit bis Anfang Juli nutzen aber offenbar viele kleinere Bier-Kneipen und Nachtbars in Potsdam dafür, ihre Kundschaft weiter rauchen zu lassen (PNN berichteten).

Solche Fälle sind auch im Ordnungsamt bekannt. „Die sind die ersten Häuser, wo es Kontrollen geben wird“, sagte Jenke. Die Tests würden mit anderen regelmäßigen Kontrollen – etwa zum Jugend– oder Lärmschutz – verbunden. Meist seien dabei zwei Mitarbeiter des Amtes eingesetzt, je nach Auftrag und Zeit kämen Polizisten dazu. Die Einsätze fänden die gesamte Woche über statt – und am Wochenende. „Es ist ein Gesetz wie jedes andere auch, dass wir umsetzen müssen – deswegen wird es auch keine extra Fortbildung für Mitarbeiter geben“, so Jenke. Ebenso gebe es auch keine Planungen darüber, wie viel Strafgeld durch das Gesetz pro Jahr eingenommen werden könnte.

Sowieso sind im Ordnungsamt trotz des in vielen Bier-Kneipen ignorierten Verbots erst wenige Beschwerden eingegangen: Knapp 30 Anrufe innerhalb von viereinhalb Monaten. In solchen Fällen würden Mitarbeitern mit den Betreibern in Kontakt treten und selbst vorbei gehen, so Jenke. Dies soll laut den Worten der Ordnungsamtsmitarbeiterin so auch nach dem 1. Juli geschehen – um falsche Anschuldigungen zu vermeiden. Allerdings seien Kneipen auch nur ein kleiner Teil der vom Rauchverbot betroffenen Häuser: „In öffentlichen Einrichtungen wie Jugendklubs, Seniorenheimen und Sporthallen oder auch in der Speisegastronomie ist das Gesetz bereits im Wesentlichen umgesetzt.“ H. Kramer

H. Kramer

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