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Landeshauptstadt: Keine Sonderregelung

Film-Gymnasiasten vor „Nichtschülerprüfung“

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Babelsberg - Film ab: Szenen wie in einem College-Streifen spielten sich gestern am Babelsberger Filmgymnasium ab. Vor der Privatschule mit dem speziellen Kursangebot Film stehen Gymnasiasten und demonstrieren mit Transparenten wie „15 Jahre Schule bis zum Abitur?“ gegen die Schulleitung und das brandenburgische Bildungsministerium. Dabei geht es ihnen nicht um Schauspielerei – vielmehr wollen die knapp 30 Schüler der 13. Klasse im nächsten Frühjahr ihr reguläres Abitur an der Schule ablegen, dürfen das aber nicht. Ein Problem, das Bildungsminister Holger Rupprecht gestern bei einem Besuch am Gymnasium zur Chefsache erklärte. Eine Ausnahmeregelung abseits der Gesetzeslage werde es aber nicht geben.

Hintergrund des Streites ist der Status der Schule: Das Film-Gymnasium ist vom Land Brandenburg als Ersatzschule genehmigt worden, aber nicht anerkannt. Darin jedoch liegt der kleine Unterschied im Prüfungsrecht. An anerkannten Ersatzschulen dürfen Schüler das staatliche Zentralabitur ablegen, an genehmigten Ersatzschulen nicht. Daher müssen die Film- Gymnasiasten das so genannte „Nichtschülerabitur“ ablegen. Das Prozedere: Das Staatliche Schulamt schickt ein „Rollkommando“, so Schulamtsleiter Ulrich Rosenau, das die Schüler in acht Fächern prüft. Genau viermal schriftlich und viermal mündlich. Das Problem dabei: „Einige von uns haben die nun zu prüfenden Fächer schon abgewählt“, sagte Charly, einer der betroffenen Schüler. Sie müssten nun innerhalb von sechs Monaten den Lehrstoff von zwei Jahren nachholen, um diese Art der Prüfung überhaupt bestehen zu können. „Um unseren Schülern auch unter diesen Umständen ein erfolgreiches Abitur zu ermöglichen, kann die Konsequenz für uns nur die intensive und auf jeden einzelnen Schüler individuell zugeschnittene Prüfungsvorbereitung sein“, erklärte Elmar Süß, Geschäftsführer des Schulträgers „Anerkannte Schulgesellschaft“ aus Annaberg-Buchholz im Erzgebirge. Die Schüler sehen dennoch eine Ungerechtigkeit in dem Abi: Für eine „Nichtschülerprüfung“ sind alle Noten, die sie sich im letzten Schuljahr und bis hin zur Prüfung erarbeitet haben, nichts wert. Die Prüfungsnote ist dann die Abiturnote.

Das sei ein Problem im brandenburgischen Schulgesetz, sagte Rupprecht gestern. Die „Prüfungsordnung ist nicht kompatibel“, sagte Rupprecht. Er hatte gestern sowohl die Schüler als auch die Schulleitung und das Schulamt separat voneinander befragt – herausgekommen sind „Variante A, B und C“. Schuldzuweisungen würden nichts bringen, so der Minister. Jedoch räumte er Kommunikationsprobleme auf allen Ebenen ein. Die Vorwürfe der Eltern und Schüler richten sich speziell an die Schulleitung und den Träger der Schule, die Anerkannte Schulgesellschaft. Sie hätten nicht rechtzeitig über die Probleme mit dem Abitur berichtet, werfen sie ihnen vor. jab

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