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Verrußt. Der Kelleraufgang eines Hauses in der Waldstadt.

© M. Thomas (PNN-Archiv)

Brandstifter aus der Waldstadt verurteilt: Keller aus Wut auf Freundin angezündet

Weil seine Potsdamer Freundin ihn unter Druck gesetzt haben soll, hat ein 38-jähriger Duisburger im Keller eines Wohnhauses in der Waldstadt ein Feuer gelegt. Nun wurde er verurteilt.

Von Katharina Wiechers

Stand:

Waldstadt - Er war wütend über die Hausarbeit, die er erledigen sollte: Müll runterbringen, Staubsaugen, Abwaschen. Eine lange Liste an aus seiner Sicht unnötigen Aufgaben habe ihm seine Freundin jeden Tag aufgetragen, so Holger B.* Als es deswegen im August vergangenen Jahres mal wieder Streit gab, sei es in seinem Kopf „explodiert“: Der heute 38-Jährige ging in den Keller des Plattenbaus in der Waldstadt und legte dort Feuer. Gestern wurde er vom Potsdamer Amtsgericht wegen schwerer Brandstiftung zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt.

Kennengelernt habe er seine Potsdamer Freundin im Internet, berichtete der Angeklagte bei der Verhandlung. Immer wieder sei er aus Duisburg, wo er bei seinem Vater lebt, nach Potsdam gereist, um sie zu besuchen. Doch schon nach kurzer Zeit sei es zu Konflikten in der Beziehung gekommen. Seine Freundin habe ihn gedrängt, sich eine Arbeit zu suchen und ihn mit Hausarbeit schikaniert.

Ein IQ von 66

Eine Ausbildung oder einen richtigen Job hatte Holger B. noch nie. Dem psychiatrischen Gutachten zufolge, das vor Gericht in Teilen verlesen wurde, hat er erhebliche kognitive Defizite – ein IQ-Test ergab einen Wert von 66. Gefördert wurde er offenbar nicht, stattdessen setzte ihn der Vater, ein Ingenieur, immer wieder unter Druck.

Unter Druck gesetzt fühlte sich Holger B. auch durch seine Potsdamer Freundin. „Wenn ich zu Besuch war, sollte ich jeden Tag saugen und wischen, obwohl sie nur eine Einraumwohnung hatte“, sagte er. Am 9. August 2015 sei es deshalb erneut zum Streit gekommen, bevor seine Freundin vormittags zur Arbeit ging. Dies war offenbar der Auslöser für die Tat, die er am selben Tag beging: Gegen 18 Uhr schlich sich Holger B. in den Keller – wo seine Freundin übrigens gar keinen Raum angemietet hatte – und zündete eine Plastiktüte an, die aus dem erstbesten Verschlag lugte. 20 Minuten später ging er erneut nach unten. Als ihm dort Rauch entgegenschlug, verließ Holger B. das Gebäude und ging in einen Supermarkt. Der Brand breitete sich inzwischen aus und richtete erheblichen Schaden an: Nicht nur zwei Kunststofffenster wurden komplett zerstört, auch die Habseligkeiten mehrerer Mieter wurden beschädigt – durch die Flammen, Ruß und Fäkalien. Denn durch die extreme Hitze wurden Hausleitungen an der Kellerdecke beschädigt.

Richterin: Der Angeklagte habe es in Kauf genommen, dass Menschen zu Tode kommen könnten

Ernsthaft verletzt wurde niemand, bei drei Mietern bestand lediglich der Verdacht auf Rauchgasvergiftung. Doch Holger B. habe es zumindest billigend in Kauf genommen, dass Menschen zu Tode kommen könnten, so die Richterin bei der Urteilsverkündung. Denn der Rauch habe durch die Versorgungsleitungen in die Wohnungen ziehen können. Obwohl der Angeklagte gewusst habe, dass Gefahr drohe, habe er die Bewohner ihrem Schicksal überlassen. Ein minderschwerer Fall liege deshalb nicht vor – darauf hatte B.s Anwalt plädiert. Dieser hatte darauf verwiesen, dass sein Mandant keine Vorstrafen habe, geständig sei und laut Gutachten eine verminderte Steuerungsfähigkeit während der Tat vorlag.

Die anderen Brände, die in dem selben Haus in den Monaten zuvor gelegt wurden, konnten B. im Übrigen nicht nachgewiesen worden. Die Ermittler hatten ihn zunächst als Serientäter präsentiert, doch nur bei dem nun behandelten Fall wurde er von einer durch die Polizei installierten Kamera aufgenommen. Die anderen Verfahren wurden eingestellt. 

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