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Bäume fallen für Kongsnaes. Die ersten Arbeiten auf dem Gelände der norwegischen Matrosenstation an der Schwanenallee haben gestern begonnen  zum Unmut der Anwohner-Initiative, die gegen die Dimensionen des Projekts juristisch vorgehen. 

© Andreas Klaer

Von Thorsten Metzner: Kettensägen für Kongsnaes

An der Schwanenallee wurden die ersten Bäume für das Restaurant-Projekt gefällt - der Streit geht weiter

Stand:

Berliner Vorstadt - Nun wird es ernst in der Schwanenallee, mit der Kettensäge: Für den Aufbau der Matrosenstation Kongsnaes als Ausflugsrestaurant, das in seinen gastronomischen Dimensionen und wegen des Ausmaßes der geplanten Steganlage im Unesco-Welterbegebiet nach wie vor für Streit sorgt, sind am Donnerstag überraschend die ersten Bäume gefällt worden. Die Anwohner-Initiative „Schwanenallee“ reagierte mit Unverständnis und Kritik, da die juristischen Auseinandersetzungen um das Projekt des Berliner Juweliers Michael Linckersdorff weitergehen. Dagegen meldete sich der Rathaus-Baubeigeordnete Matthias Klipp demonstrativ zu Wort. Für den Grünen-Politiker sind die von seiner Verwaltung erlaubten Baum-Fällungen unweit der Glienicker Brücke völlig in Ordnung. „Der Bauherr kann mit dem Wiederaufbau der Ventehalle beginnen“, heißt es in einer Erklärung Klipps.

Er verwies darauf, dass die Anrainer zuvor beim Verwaltungsgericht Potsdam zumindest mit dem Versuch gescheitert waren, den Vollzug der von der Stadt erteilten Baugenehmigung und damit auch der Fällerlaubnis per einstweiliger Eilentscheidung zu verhindern. Hintergrund des Versuchs war, dass Hauptverfahren an brandenburgischen Verwaltungsgerichten extrem lange dauern. Wie berichtet, hatte Klipps Bauverwaltung die Genehmigungen innerhalb von sechs Wochen nach dem Bauantrag erteilt. Die von der Stadt erteilte Baugenehmigung habe damit einer ersten Überprüfung standgehalten, so Klipp. Er berief sich konkret auf ein Schreiben des Vorsitzenden des Verwaltungsgerichtes vom 22. Oktober 2010, das keine Rechtsgrundlage für die präventiven Fällstopp-Anträge der Anwohner sehe. Die geforderte vorläufige Untersagung der erlaubten Baumfällungen komme für das Gericht daher nicht in Betracht. „Wir sind erfreut, dass die erteilten Baugenehmigungen diesen ersten Schritt der Überprüfung erfolgreich bestanden haben“, erklärte Klipp. 

Merkwürdig ist allerdings, dass seine Behörde noch in einem Schreiben vom 26. Oktober an den Anwalt der Anwohner, den Berliner Juristen Rainer Geulen, zwar die Bau- und Fällgenehmigungen verteidigt, aber eben auch etwas anderes festgestellt hatte: Dem Bauherren sei mit einem Schreiben vom 12. Oktober 2010 deutlich gemacht worden, so heißt es dort, dass „von der Fällgenehmigung erst dann Gebrauch gemacht werden darf, wenn die Baugenehmigung bestandskräftig geworden ist.“ Und genau das ist aus Sicht der Anwohner bislang eben nicht der Fall. Das Projekt werde in der bisherigen Dimension keinen Bestand haben, erklärte Götz von Kayser, einer der Anrainer. Überhaupt sei „unverständlich“, warum der Investor die Baumfällungen jetzt vornehme, obwohl der Baubeginn nicht unmittelbar bevorstehe.

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