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Landeshauptstadt: Kinder zählen nicht mit Synagogengemeinde hat dennoch Mitgliederzuwachs

Das brandenburgische Kulturministerium wird 2012 Kinder- und Jugendliche unter 18 Jahren bei der Mittelverteilung für die jüdischen Gemeinden nicht berücksichtigen. Dadurch werden bei der Synagogengemeinde Potsdam 35 Minderjährige bei der Mittelverteilung nicht mitgerechnet.

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Das brandenburgische Kulturministerium wird 2012 Kinder- und Jugendliche unter 18 Jahren bei der Mittelverteilung für die jüdischen Gemeinden nicht berücksichtigen. Dadurch werden bei der Synagogengemeinde Potsdam 35 Minderjährige bei der Mittelverteilung nicht mitgerechnet. „Wir haben 148 Gemeindemitglieder auf einer Liste gemeldet, anerkannt werden nur 113, weil die übrigen Kinder sind“, erklärte der Vorsitzende der Gemeinde, Ud Joffe, gestern auf PNN-Anfrage. Entsprechend der Verteilungsschlüssel des Ministeriums entgehen der Synagogengemeinde somit etwa 4000 Euro in diesem Jahr. Allerdings kann die Gemeinde dennoch mit einem Mittelzuwachs im Vergleich zum Vorjahr rechnen, da ihre Mitgliederzahl seit ihrer Gründung 2010 stark ansteigt. Für 2011 meldete Joffe im Dezember 2010 lediglich 60 Gemeindemitglieder an das Kulturministerium, nun sind es knapp 150.

Das Ministerium kündigte gestern auf PNN-Anfrage an, für 2013 „die Benennung Minderjähriger zuzulassen“. Das Ministerium nannte „Gleichbehandlung bzw. Vergleichbarkeit der Datenbasis“ als Gründe für die Nichtberücksichtigung der minderjährigen Gemeindemitglieder. Offenbar hatte nur die Synagogengemeinde auch minderjährige Mitglieder gemeldet. Im Allgemein gelten die zumeist aus Auswanderern aus den ehemaligen Staaten der Sowjetunion bestehenden jüdischen Gemeinden als überaltert.

Das Kulturministerium hatte nach eigener Darstellung allen Gemeinden im Land Brandenburg in einem Schreiben vom 22. Dezember 2012 doch noch eine Möglichkeit eröffnet, bis zum 13. Januar 2012 minderjährige Mitglieder nachzumelden. Jedoch habe sich der jüdische Landesverband Brandenburg dafür ausgesprochen, am Stichtag 1. Dezember 2012 festzuhalten – dem Vernehmen nach, weil der Landesverband kein Interesse an einer verspäteten Auszahlung der Fördergelder hat.

500 000 Euro gibt das Land Brandenburg im Jahr zur Förderung des Wiederaufbaus und der Aufrechterhaltung des jüdischen Gemeindelebens aus. Davon werden 200 000 Euro entsprechend der jeweiligen Anzahl der Gemeindemitglieder an die Gemeinden verteilt. Das Kulturministerium weist darauf hin, dass sich auch im kommenden Jahr „die bei 500 000 Euro gedeckelte Gesamtsumme der Förderung ja nicht erhöht, wenn die Kinder einbezogen werden“. Guido Berg

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