
© A. Klaer
Landeshauptstadt: Kinderlachen ist zumutbar
Klage gegen Groß Glienicker Hort zurückgewiesen / Ausnahme vom B-Plan für Uferweg vorgeschlagen
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Groß Glienicke - Die im April 2009 erteilte Baugenehmigung für den Hortanbau der Groß Glienicker Grundschule „Hanna von Pestalozza“ ist rechtsgültig. Eine Klage von Anwohnern wegen befürchteter Lärmbelästigungen wies Ingrid Meinecke, Richterin am Verwaltungsgericht, am Mittwoch zurück. Ferner verhandelte die Richterin weitere Klagen mit Bezug zur Groß Glienicker Uferweg-Problematik.
Bereits in der mündlichen Verhandlung erteilte die Richterin der Kritik der Anwohner am Hortneubau eine regelrechte Abfuhr – juristisch wie in der Sache. „Die Klage kann auf keinen Fall Aussicht auf Erfolg haben“, sagte die Richterin und verwies auf ein Grundsatzurteil, wonach „Kinderlärm als sozial adäquat hinzunehmen ist“. Daraufhin sei sogar das Emissionsschutzgesetz geändert worden, wonach Lärmemmissions-Richtwerte nicht mehr für Kindereinrichtungen und Kinderspielplätze gelten. Schulen und Horte seien sogar in Reihenhaus-Siedlungen zulässig, da sie wohnortnah sein sollen.
Inhaltlich stellte die Richterin fest, „dass nicht im Ansatz erkennbar ist, dass die Baugenehmigung rücksichtslos gegenüber den Klägern ist“. Zwischen dem Haus der Kläger liege in einer Senke ein Sportplatz – gegen den die Anwohner ebenfalls klagen –, auf der anderen Seite des Sportplatzes befinde sich die Schule und erst dahinter das Hortgebäude. Das von der Anwältin der Anwohner aufgemachte „Horrorszenario“ von bis zu 200 lärmenden Kindern treffe nicht zu, die Anwohner würden von den Kindern kaum etwas hören. Dies auch deshalb, weil die Hortkinder kaum auf dem Sportplatz, sondern auf einer Freifläche am Hortgebäude spielen würden. Richterin Meinecke: „Wir wollen alle, dass es viele Kinder gibt. Kinder brauchen aber Bewegungsfreiheit.“ Und weiter: „Es ist eine Errungenschaft, dass Kinder nachmittags betreut werden.“
Im Streit um ein 440 Quadratmeter großes Grundstück am ehemaligen Kolonnenweg unweit des Groß Glienicker Sees empfahl die Richterin eine außergerichtliche Einigung – in dem die Stadtverwaltung eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 8 „Seepromenade/Dorfstraße“ zulässt. Dies wäre ein Novum – denn die Stadt hatte dies immer vermeiden wollen, da sie eine Vorbildwirkung befürchtet, was aus ihrer Sicht eine Umsetzung des B-Planes zugunsten eines Uferweges verhindern könnte. Im konkreten Fall „wird das vom Gericht nicht so gesehen“, erklärte die Richterin. Ein klagendes Anwohnerpaar hatte das Ufergrundstück für 3000 Euro gekauft. Zuvor hatte es noch mit Genehmigung der Voreigentümerin auf dem Grundstück eine moderne Regenwasserversickerungsanlage installieren lassen, eine sogenannte Rigole. Grund: Stets werde das Wohngrundstück der Familie bei starkem Regen durch Wasser von der Straße überflutet. „Die Wassermassen strömen von der Ernst-Thälmann-Straße Richtung See“, bestätigte die Richterin, die über Ortskenntnisse verfügt. Nach Ansicht der Stadt und gemäß B-Plan soll aber genau dort, wo sich die Rigole befindet, der Uferweg entlangführen. Daher wollte die Stadt ein Vorkaufsrecht hinsichtlich des Grundstückes wahrnehmen, wogegen die Anwohner Klage erhoben. „Auch die Stadt müsste die Entwässerung sichern“, gab die Richterin zu bedenken und erkannte auf Basis einer Uferwegskarte darauf, dass der Uferweg die Rigole sehr einfach umgehen könne. „Eine derartige Abweichung vom Bebauungsplan führt nicht zu einer Gefährdung des geplanten Uferweges.“ Beide Parteien hätten bis Mitte Oktober Zeit, sich zu einigen. Geschehe dies nicht, werde dann ein Urteil verkündet. Ingrid Meinecke mahnte: „Eine Lösung wäre sachgerecht.“
In zwei weiteren Verfahren ging es am Mittwoch um einen Erdwall und um einen Zaun, deren Beseitigung die Stadt in Umsetzung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Seepromenade Dorfstraße“ angemahnt hatte. Die Grundstückseigentümer klagten dagegen. Erdwall wie auch Zaun sind bereits entfernt worden, beide Verfahren endeten zugunsten der Stadt durch Einigung bzw. durch Zurückziehen der Klage. In beiden Verfahren machte die Richterin deutlich, was sie von der juristischen Güte des allerdings schon höchstrichterlich bestätigten B-Planes hält: „Er würde so heute nicht mehr durchgehen.“ Guido Berg
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