Aus dem GERICHTSSAAL: Kinderpornos verbreitet
Angeklagter war geständig und gab freiwillig Speichelprobe ab: Drei Jahre Bewährung
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„Gäbe es Konsumenten wie Sie nicht, dann würden solche Kinder auch nicht derartig abgebildet werden“, stellt Amtsrichterin Waltraud Heep klar und verurteilt Bodo B. (56, Name geändert) zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Monaten. Diese wird zu dreijähriger Bewährung ausgesetzt. Außerdem muss der Potsdamer einen Betrag von 1800 Euro an die Staatskasse zahlen.
Bodo B. – weißes Hemd, randlose Brille, gegeltes Haar – sitzt wegen Besitzes und Verbreitens von Kinderpornografie auf der Anklagebank. Weit über 1000 Dateien mit verbotenem Inhalt fanden die Ermittler des Landeskriminalamtes Brandenburg im Frühjahr 2007 auf der Festplatte seines Computers. „Angucken müssen wir uns das Zeug wohl nicht“, hofft die Vorsitzende. Die Staatsanwältin erklärt: „Ich kenne die Bilder. Das reicht.“ Es handelt sich um Darstellungen kleiner Jungs bei verschiedenen sexuellen Praktiken. Über seine Anwältin lässt der Angeklagte verlauten, er gestehe den Tatvorwurf in vollem Umfang ein. Heute wisse er, dass er dadurch das Selbstbestimmungrecht der Kinder verletzt habe. Vor zwei Jahren habe er unter heftigen Depressionen gelitten, stark dem Alkohol zugesprochen. Eigentlich hätte er eine Therapie in Anspruch nehmen müssen.
„Die brauchen Sie immer noch“, glaubt die Richterin. „Ihre Veranlagung hat sich ja nicht schlagartig geändert, nur weil Sie heute vor Gericht stehen. Das waren keine Comics, die Sie sich angeschaut und Gleichgesinnten zugänglich gemacht haben. Kinderpornografie ist immer auch Kindesmissbrauch.“
Ihr Mandant habe aus seinem Tun gelernt, versichert die Verteidigerin von Bodo B. Schon bei der Hausdurchsuchung habe er den Beamten gesagt, nur er habe Zugriff auf den Computer. „Er hat nicht versucht, die Schuld auf andere zu schieben.“ Inzwischen wisse der Vorruheständler, dass er keine kinderpornografischen Bilder mehr besitzen dürfe. „Das reicht nicht. Alle eindeutig pornografischen Abbildungen von Personen unter 18 Jahren sind tabu. Denken Sie nicht, dass Sie im Internet unerkannt bleiben“, warnt die Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft den Mann.
„Außerdem werde ich mich umgehend mit der Polizei in Verbindung setzen, damit sie Ihre DNA sicherstellt. Die Verteidigerin betont, dies sei bereits geschehen. Ihr Mandant habe im Zuge der Ermittlungen freiwillig eine Speichelprobe abgegeben. Ehrliche Reue vermag Richterin Heep beim Angeklagten dennoch nicht richtig zu erkennen. „Würde Ihnen ein Bewährungshelfer etwas bringen?“, vergewissert sich die Amtsrichterin. Bodo B. nickt. Er darf sich sogar entscheiden, ob dieser männlich oder weiblich sein soll. Die Wahl fällt auf eine Bewährungshelferin. Sie wird noch während der Verhandlung namentlich benannt. Gabriele Hohenstein
Gabriele Hohenstein
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