Landeshauptstadt: Kita-Gebühren-Streit
Ausschuss will Übergangszeit für Zwangseingemeindete
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Ausschuss will Übergangszeit für Zwangseingemeindete In einer Übergangszeit von fünf Jahren dürfen die Eltern in den zwangseingemeindeten Ortsteilen in Bezug auf die Kita-Gebühren nicht schlechter gestellt werden, als Mütter und Väter, die in Gemeinden wohnen, die freiwillig nach Potsdam kamen. Diese Regelung beschlossen die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses am Donnerstagabend mehrheitlich und folgten damit einem Dringlichkeitsantrag der PDS-Fraktion. Zuvor hatte die Verwaltung dargestellt, wie unterschiedlich derzeit die Kita-Gebührenerhebung in den neuen Potsdamer Ortsteilen geregelt ist. Nach den Angaben der zuständigen Beigeordneten, Elona Müller, hätten kommunale Kindertagesstätten in den freiwillig beigetretenen Gemeinden Neu Fahrland und Groß Glienicke vor der Eingemeindung die Kita-Gebühren vertraglich vereinbart. Die behielten ihre Gültigkeit. Für Einrichtungen dieser Ortsteile in freier Trägerschaft hingegen gelte die von Potsdam in der Kita-Förderrichtlinie festgelegte Elternbeitragsordnung. Die sei auch anzuwenden in den Kitas Marquardt, Fahrland und Golm. Hier seien die Beitrittsverträge gar nicht oder zu spät unterzeichnet worden. Deshalb würde hier ohne Übergang die Potsdamer Regelung greifen – egal, ob kommunale oder freie Trägerschaft. Um der Informationspflicht über die neuen Beitragssätze nach zu kommen, erklärte Jugendamtsleiter Norbert Schweers, habe man alle betroffenen Eltern der 250 Kinder angeschrieben. In den Briefen habe man grundsätzlich das Einverständnis mit den neuen Bedingungen vorausgesetzt, aber auch eine Widerspruchsmöglichkeit eingeräumt, erklärte Schweers. Von dieser Möglichkeit hätten nur sechs Eltern Gebrauch gemacht. „So dramatisch kann es also nicht sein“, betonte die Beigeordnete. So eine unterscheidliche Handhabe könne man sich nicht leisten, meinte hingegen Jura Schöder (PDS). Bereits im Vorfeld der Diskussion hatte er in einer Mitteilung auf den Grundsatz-Beschluss der Stadtverordneten vom September 2003 verwiesen, wonach kein neuer Ortsteil gegenüber den anderen benachteiligt werden dürfe, weil entsprechende Eingliederungsverträge nicht hätten abgeschlossen werden können. Auch die Kitas in den freiwillig beigetretenen Gemeinden seien nicht immer gut dran. Ein Elternteil aus Groß Glienicke schilderte am Rande, dass die kommunale Einrichtung dank individuellem Vertrag wesentlich niedrigere Elterngebühren verlange, als die in freier Trägerschaft. Letzere hätten von den höheren Gebühren schriftlich erst im Januar erfahren: Zu spät, um sich dagegen zu wehren. NIK
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