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Bald gibt es Geld zurück: Kitabeitragsrückzahlung in Potsdam erfolgreich angelaufen

Die Stadt Potsdam hat mit der Überweisung der Gelder an die Kitaträger begonnen. Damit rückt die Auszahlung an die Eltern näher. Bei den Trägern sind etliche Anträge eingegangen.

Potsdam - Bei der Rückzahlung der zu hoch angesetzten Kitabeiträge ist Potsdam einen Schritt weiter: Die Stadt hat nach eigenen Angaben mit den Überweisungen an die Kitaträger begonnen. Bei den Kitaträgern haben bereits etliche Eltern Anträge auf Rückzahlung eingereicht – aber längst nicht alle. Die Frist dafür läuft Ende Oktober ab. Berechtigt sind die Eltern von Kindern, die zwischen dem 1. Januar 2015 und dem 31. Juli 2018 in Potsdam eine Kita besuchten oder in einer Tagespflege betreut wurden. Wie berichtet hatte das Stadtparlament die für die freiwillige Rückzahlung nötige Summe von insgesamt bis zu 45 Millionen Euro bewilligt.

Mit der Auszahlung der Gelder an die 29 Kitaträger habe man wie angekündigt am 17. Juli begonnen, sagte Stadtsprecher Jan Brunzlow auf PNN-Anfrage. Die Träger erhielten einen Abschlag von etwa 50 Prozent der jeweiligen prognostizierten Gesamtsumme, erklärte er. Die Gesamtsumme hätte die Stadt entsprechend den betroffenen Kindern in den jeweiligen Einrichtungen ermittelt. Grundlage für die Zahlung sei die zwischen der Landeshauptstadt und den Trägern geschlossene Vereinbarung zur Rückzahlung von Kitaelternbeiträgen.

Rund ein Viertel der Eltern hat bisher reagiert

Bei den Kitaträgern sind bereits etliche Anträge eingegangen, wie eine PNN-Umfrage bei einigen größeren Trägern ergab. Beim EJF (Evangelisches Jugend- und Fürsorgewerk), das in Potsdam elf Einrichtungen betreibt, seien 1500 Eltern angeschrieben worden, sagte Andreas Schulz, der Fachbereichsleiter Kindertagesbetreuung, den PNN. Bisher habe man einen Rücklauf von etwa 400 Anträgen: „Die Anträge gehen immer noch zahlreich ein.“ In den nächsten Tagen werde man den Eltern zunächst eine Eingangsbestätigung zukommen lassen. „Dann werden wir die Anträge nach und nach abarbeiten.“ Wann genau die Rückzahlungen vorgenommen werden können, sei noch unklar, sagte Schulz. Dafür müsse erst das Eintreffen der Abschlagszahlungen der Stadt abgewartet werden.

Auch bei Fröbel mit zehn Einrichtungen in Potsdam sind bereits viele Anträge auf Rückzahlung eingegangen. Informiert worden seien rund 2700 betroffene Eltern von Kitakindern oder ehemaligen Kitakindern, wie Justiziarin Alexandra Mebus-Haarhoff auf PNN-Anfrage sagte. Bis vergangene Woche seien ungefähr 600 Anträge gestellt worden. Die Anträge würden bereits bearbeitet, die Festsetzungsmitteilungen fertiggestellt. So könne man sofort mit der Auszahlung beginnen, sobald das Geld von der Stadt da sei, erklärte die Justiziarin. Sie gehe davon aus, dass in spätestens 14 Tagen mit den Rückzahlungen an die Eltern gestartet werden könne.

Eine Übersicht dazu, wie viele Anträge für wie viele Kinder insgesamt bisher gestellt worden sind, habe die Landeshauptstadt nicht, da die Rückzahlung über die Träger abgewickelt werde, sagte Stadtsprecher Brunzlow. Der Träger ermittele den Rückzahlungsbetrag pro Fall und überweise das Geld. Die Eltern erhielten zudem ein Informationsblatt zur Berechnung, so der Stadtsprecher.

Die Rückzahlung ist nötig geworden, weil die Stadt den Potsdamer Eltern über Jahre zu hohe Kitaelternbeiträge berechnet hat. Aufgedeckt hatte das der Kitaelternbeirat. Das Rathaus hatte als Konsequenz im vergangenen Sommer die Kitaelternbeiträge gesenkt. Beim jetzt gestarteten Verfahren zur Rückzahlung der Beiträge geht es für die betroffenen Eltern zum Teil um mehrere Tausend Euro. Eine Tabelle zur Berechnung der Beträge – gestaffelt nach Einkommen und täglicher Betreuungszeit – hat die Stadt unter www.potsdam.de/elternbeitrag online gestellt. Dort findet sich auch das Antragsformular, das beim Träger abgegeben werden muss. Dabei ist für jedes Kind ein gesondertes Formular nötig.

Mit dem Antrag werden Ansprüche hinfällig

Eltern müssen mit dem Antrag auch alle etwaigen Ansprüche gegen die Stadt im Zusammenhang mit Kitabeiträgen im besagten Zeitraum als erledigt erklären – sie können also nicht mehr dagegen klagen oder müssen bereits begonnene gerichtliche Verfahren mit entsprechenden Prozesserklärungen beenden. Anfang Juli waren der Stadt Klagen von 35 Eltern bekannt.

Unterdessen arbeitet die Stadt wie berichtet an einer neuen Kitabeitragsordnung. Die im Gute-Kita-Gesetz des Bundes vorgesehene Beitragsfreiheit für Eltern mit einem Haushaltsbruttoeinkommen von maximal 29.000 Euro soll zum Beginn des Kitajahres ab 1. August umgesetzt werden, hatte die Sozialbeigeordnete Noosha Aubel (parteilos) angekündigt. Länger werde es dauern, bis die vom Land geforderte trägergenaue Aufschlüsselung der Betriebskosten in einer neuen Beitragsordnung umgesetzt werde. Aubel rechnet damit, dass die neue Beitragsordnung im Herbst oder Winter den Stadtverordneten vorgelegt werden kann. Sie soll dann rückwirkend gelten.

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