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Landeshauptstadt: Klage gegen Feuerwerk der Landesregierung

Potsdamer will Böllern nach 22 Uhr untersagen lassen / Stadt: Sommerzeit erlaubt späteres Ende

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Während die einen feiern, ärgern sich die anderen. So auch am vergangenen Mittwoch, als die Brandenburgische Landesregierung zu ihrem alljährlichen Sommerfest in das Krongut Bornstedt lud. Als mit lautem Getöse und Donnern gegen 23 Uhr Feuerwerkskörper in den Himmel schossen, gingen bei der Hauptwache der Polizei mehrere Beschwerdeanrufe ein, wie Polizeisprecherin Angelika Christen auf PNN-Anfrage bestätigte.

Jetzt hat einer der Anrufer, Rechtsanwalt Dr. Peter Becker, außerdem das Land Brandenburg auf Unterlassung verklagt. Fortlaufend würden die Bewohner von Potsdam durch Feuerwerke „in ihrer Nachtruhe gestört“, heißt es in seiner Begründung. Und weiter: Seit der französischen Revolution sei es ein Freiheitsrecht des Bürgers, sich nicht mehr „durch den Übermut der Regierenden“ in seinen Rechten verletzten lassen zu müssen. Zwar müssten Ausnahmen von der Nachtruhe ab 22 Uhr gemacht werden können, wenn ein „begründetes öffentliches Interesse“ bestehe, so der Rechtsanwalt. Aber solch ein Interesse sei für ihn bei Feuerwerken nicht erkennbar, schreibt Becker.

Die Stadt, die dem Land das „Abbrennen des Feuerwerks“ erlaubt hatte, sah keinen Grund, die Genehmigung zu verweigern. Laut Landes-Immissionsschutzgesetz dürfe in der Sommerzeitperiode außerdem das Abfeuern der Raketen um eine halbe Stunde hinausgeschoben werden, teilte die Beigeordnete für Ordnung, Elona Müller, den PNN mit. Daran habe sich der Veranstalter gehalten. Beginn des Regierungs-Böllern sei gegen 22.30 Uhr gewesen und hätte nicht länger als die vorgeschriebene halbe Stunde gedauert. Die zugelassene Endzeit hinge natürlich auch mit der ausreichenden Dunkelheit zusammen, erklärte die Beigeordnete. Und das Sommerfest der Landesregierung habe nunmal am längsten Tag des Jahres stattgefunden. „Um 22 Uhr war es noch nicht dunkel genug“, sagte Elona Müller. Es gebe nur wenige Gründe für die Ordnungsbehörde ein Feuerwerk gar nicht zu erlauben. Verbotsgründe seien laut Elona Müller die Nähe zu einem Krankenhaus, das Abbrennen an Vogelbrutplätzen oder die übermäßige Häufung von Feuerwerken an einem Ort. Es bestehe laut Gesetz auch die Möglichkeit, mit einer Ausnahmegenehmigung bei Veranstaltungen von „besonderer Bedeutung“ ein späteres Ende zuzulassen. Dies sei beispielsweise bei der Schlössernacht der Fall. Vorher findet auch die zweitägige Feuerwerker-Sinfonie im Volkspark statt. Am 13. und 14. Juli zeigen Pyrotechniker jeweils ab 22.30 Uhr ihre Feuerwerkskompositionen.

Ob die Landesregierung im kommenden Jahr wieder mit einem nächtlichen Feuerwerk feiert oder aufgrund des Bürgerunmuts darauf verzichtet, dazu wollte man sich gestern nicht äußern. „Uns ist bislang keine Anzeige bekannt“, lautete die kurze Auskunft aus dem Presseamt der Staatskanzlei.

Nicola Klusemann

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