Landeshauptstadt: Klage lief ins Leere
Land zog Förderbescheide zurück/Nebrat will mehr
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Der 17. Schwat 5768 war für Schimon Nebrat wieder ein Tag, an dem er seine Theorien bestätigt sah. Der Vorsitzende der Gesetzestreuen Jüdischen Landesgemeinde Brandenburg klagt seit Jahren gegen das Land Brandenburg auf Gleichbehandlung der orthodoxen Juden mit der Jüdischen Gemeinde – am vergangenen Donnerstag, nach dem Kalender der orthodoxen Juden der 17. Schwat 5768, zog das Land Brandenburg 15 Förderbescheide zurück, gegen die Nebrat teilweise geklagt hat. Ein formeller Akt, sagte Holger Drews vom Kulturministerium gestern. Damit gebe es für Nebrat und die Gesetzestreue Jüdische Gemeinde nun keinen Klagegrund mehr, so Drews. Nebrat sieht sich weiterhin im Recht, denn just einen Tag vor der mündlichen Verhandlung am Verwaltungsgericht Potsdam hatte das Ministerium die Bescheide aus den Jahren 2001 bis 2004 zurückgezogen.
Gleichbedeutend mit einem Eingeständnis, die Bescheide seien rechtswidrig, wie Nebrat es gestern erklärte, sei der Rückzug nicht, sagte Drews. Es würden keine Gelder von den Empfängern der Fördermittel zurück gefordert. Auch von den orthodoxen Juden nicht, die nach Ministeriumsangaben in dieser Zeit nachträglich 85 000 Euro erhalten hätten. Nebrat sieht das anders. Er fordert das Ministerium auf, die an die Gesellschaft für christlich-jüdische Zusammenarbeit, den evangelischen Kirchenkreis sowie die Stadt Potsdam überwiesen Gelder zurückzuholen. Die drei Fördergeldempfänger bezeichnet Nebrat als „Strohmänner“, an die das Geld überwiesen worden sei, weil „die Konten der überschuldeten jüdischen Gemeinde gesperrt worden waren“.
Richter Ruben Langer vom Potsdamer Verwaltungsgericht sagte gestern, die für Ende vergangener Woche angesetzte Verhandlungstermin in neun Verfahren kam nicht zustande, da der Klagegrund aufgrund des Rückzugs der Bescheide nicht mehr vorhanden war. Jedoch gebe es laut Kulturministerium im Sommer die nächsten Gerichtstermine, in denen die Gesetzestreue Jüdische Gemeinde die Gleichstellung mit der Jüdischen Gemeinde Brandenburg einklagen will. Im Ministerium wartet man auch noch auf einen Spruch des Bundesverfassungsgerichtes, das derzeit den brandenburgischen Staatsvertrag mit der Jüdischen Landesgemeinde auf seine Verfassungskonformität prüft. Nebrat und die Gesetzestreue Jüdische Gemeinde hatte bereits im April 2006 Verfassungsbeschwerde eingelegt. jab
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