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Von Gabriele Hohenstein: Kleine Jungs missbraucht – mehrjährige Haft Landgericht ordnete Unterbringung des Pädophilen in einem psychiatrischen Krankenhaus an

Ein Sexualstraftäter, der sich im Stadtgebiet an kleinen Jungs verging, sorgte im Sommer für Alarmbereitschaft bei zahlreichen Eltern und der Polizei. Der Mann lauerte den Kindern auf, lockte sie unter einem Vorwand ins Gebüsch oder in einen Keller, berührte ihre Genitalien und ließ sich von ihnen anfassen.

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Ein Sexualstraftäter, der sich im Stadtgebiet an kleinen Jungs verging, sorgte im Sommer für Alarmbereitschaft bei zahlreichen Eltern und der Polizei. Der Mann lauerte den Kindern auf, lockte sie unter einem Vorwand ins Gebüsch oder in einen Keller, berührte ihre Genitalien und ließ sich von ihnen anfassen. Zweimal führte er Oralverkehr mit seinen Opfern aus. Gestern wurde Georg G. (49, Name geändert) vom Landgericht wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in vier Fällen zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Da nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Mann auch in Zukunft ähnliche Straftaten begehen wird, ordnete die Kammer seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an.

Der Angeklagte legte ein umfassendes Geständnis ab, ersparte dadurch den Fünf- bis Neunjährigen, vor Gericht noch einmal erzählen zu müssen, was sie zwischen dem 25. Juni und dem 2. Juli 2008 erlebten. Georg G. – er befindet sich seit seiner Festnahme am 8. Juli in Untersuchungshaft im Brandenburger Gefängnis, erhielt dort schon Morddrohungen von Mitinsassen – berichtete, er sei als Kind selbst sexuell missbraucht worden: zuerst von einem der Liebhaber seiner Mutter, dann im Kinderheim, zuletzt von einem Geistlichen. Dennoch sei er sehr religiös, fühle sich mit Gott tief verbunden. „Ich weiß, dass ich mir mit dieser Sache eine ganze Menge im Himmel verscherzt habe“, meinte der kleine, korpulente Mann, der sich seiner pädophilen Neigungen durchaus bewusst ist, auch bereits professionelle Hilfe suchte. „Satan hat mich gesteuert.“ Folglich habe er während der Taten nicht nachgedacht, sich nicht ausgemalt, was ein Kind empfindet, dem er die Augen verbindet, dann seinen Penis in dessen Mund steckt. „Ich habe die göttliche Vergebung“, versicherte der Angeklagte. Gegenüber der Polizei erklärte er: „Ich wünsche mir, dass die Kinder wieder flottgemacht werden.“ Von den Jungs habe er sich u. a. als Papa anreden lassen, weil er gern ein Vater für sie sein wollte, betonte Georg G. Der gebürtige Schleswig-Holsteiner hatte noch nie eine sexuelle Beziehung. „Mein Partner sollte mir von Gott geschenkt werden. Es sollte auf alle Fälle eine Frau sein, mit der ich den Rest meines Lebens verbringen würde“, verkündete der Angeklagte pathetisch. Doch dann habe er per Internet eine Frau aus Potsdam kennengelernt, mit ihr allerdings wie Bruder und Schwester zusammengelebt. Anfang dieses Jahres sei er in eine eigene Wohnung gewechselt.

„Kinder fühlen sich zu mir hingezogen“, versicherte Georg G. Nachdem er die Sonderschule mit dem Zeugnis der 7. Klasse verließ, jobbte er als Handwerker, zog jahrelang als Schäfer durch die Eifel, entwickelte schließlich Projekte, in denen er sich mit der Förderung von Problemkindern beschäftigte. Doch seine Hamburger Erfinder-Werkstatt geriet in finanzielle Schieflage, als Eltern den Verdacht hegten, Georg G. würde ihren Sprösslingen an die Wäsche gehen, sie deshalb abmeldeten. Daraufhin ging er nach Estland, erweckte ein neues Projekt zum Leben. Wenig später landete er wegen Kindesmissbrauchs sieben Monate in Haft. Der Angeklagte sei eindeutig pädophil, führte die psychiatrische Sachverständige aus. Da er seine Neigungen selbst als verwerflich empfinde, flüchte er sich in religiöse Wahnvorstellungen. Er gehöre jedoch nicht zu den Pädophilen, die ihre Bedürfnisse mit Aggression und Gewalt durchsetzen. Dennoch – so die Gutachterin – habe sich die Intensität seiner Handlungen gesteigert. Er sei gefährlich für die Allgemeinheit. „Die religiöse Verblendung erschwert eine realitätsbezogene Betrachtung des Geschehens“, betonte die Kammervorsitzende. Sie ging davon aus, dass Georg G. bei allen vier Taten vermindert schuldfähig war. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, muss er damit rechnen, dass anschließend ein zur Bewährung ausgesetzter Strafrest von 18 Monaten wegen Brandstiftung vollstreckt wird.

Gabriele Hohenstein

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