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Landeshauptstadt: Knaller unter Kontrolle

Feuerwerksverkauf: LAS und Feuerwehr stellten Verstoß eines Discounters im Waldstadt-Center fest

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Innenstadt / Waldstadt - Zum gestrigen Verkaufsstart von Feuerwerksartikeln hat das brandenburgische Landesamt für Arbeitsschutz (LAS) in Zusammenarbeit mit der Potsdamer Feuerwehr mit den Kontrollen von Verkaufsstellen begonnen. Händler sind verpflichtet, sich an gesetzliche Bestimmungen zur Lagerung pyrotechnischer Gegenstände zu halten. Diese dürfen nur in vorgeschriebenen Mengen und unter bestimmten Bedingungen aufbewahrt werden.

Dass die alljährlichen Sicherheitskontrollen notwendig sind, zeigt der Fall eines Discounters im Waldstadt-Center. Dort hatte der Brandoberinspektor der Potsdamer Feuerwehr, Jürgen Steinke, bei einer Vorabkontrolle zu Beginn der Woche eine Überschreitung der zulässigen Gesamtlagermenge um das Dreifache festgestellt. Das Unternehmen musste den Überbestand unverzüglich abtransportieren lassen, andernfalls hätte ihm eine Strafanzeige gedroht. Seit einer Änderung des Sprengstoffgesetzes vor zwei Jahren gilt ein Verstoß gegen die vorgeschriebenen Lagerbestimmungen nämlich nicht mehr nur als Fahrlässigkeit sondern als Straftat.

Die Bestimmungen sehen vor, dass Feuerwerksartikel mit dem Prüfsiegel der Bundesanstalt für Materialprüfung und -forschung (BAM) gekennzeichnet sein müssen. Die Menge der in einem Geschäft befindlichen Kleinfeuerwerke der Klassen I und II darf ein Gesamtgewicht von 300 Kilogramm nicht überschreiten. Im Verkaufsbereich dürfen nicht mehr als 100 Kilogramm ausgelegt werden: davon maximal 20 Kilo an einzeln verpackten Knallkörpern, wie etwa China-Böller, und 80 Kilo an so genannter Blisterware, die meist in größerer Stückzahl abgepackt und bei der die Zündschnur verdeckt ist. In einem Brandabschnitt sind nicht mehr als 1000 Kilogramm an Feuerwerkskörpern zulässig. In unmittelbarer Nähe dürfen sich keine leicht entflammbaren Gegenstände wie etwa Haarspray befinden – Pflicht sind zusätzliche Löschmittel.

Auch wenn die Zahl der Verstöße in den letzten Jahren abgenommen habe, sei die Unkenntnis bei den Händlern oft noch groß, sagt Sylvia Dobin vom LAS. Mit ihrer Kollegin Barbara Jüngling und Brandoberinspektor Jürgen Steinke führt sie seit gestern die Kontrollen der Verkaufsstellen durch. Diese können zwar nur stichpunktartig erfolgen, werden aber gerade in größeren Einkaufszentren verstärkt durchgeführt. Allein im Markt-Center an der Breiten Straße kontrollierten Dobin und ihre Helfer sechs Geschäfte. Anschließend ging es für sie im Stern-Center und Havel-Nuthe-Center weiter.

Geschäfte, die zwischen dem 28. und 31. Dezember Feuerwerksartikel in den Verkauf nehmen wollen, müssen dies 14 Tage zuvor beim LAS sowie beim Gewerbeamt anzeigen. Sie sind verpflichtet, ihr Personal über die Bestimmungen zu unterrichten. Die Nachlieferung neuer Ware darf erst dann erfolgen, wenn der alte Bestand abverkauft ist. So soll gewährleistet werden, dass die Lager nicht zu voll sind. Annett Kempka, Filialleiterin eines Discounters im Markt-Center, hat Verständnis für die strengen Auflagen: „Ich finde das okay. Es wird ja doch viel Schindluder betrieben.“ In ihrem Geschäft hatten die Kontrolleure nichts zu beanstanden. hey

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