Aus dem GERICHTSSAAL: Kollegin sexuell genötigt
Bewährungsstrafe für Restaurantfachmann
Stand:
Vergewaltigung – so die Anklage – konnte Markus M.* (25) nicht nachgewiesen werden, wohl aber sexuelle Nötigung seiner Arbeitskollegin. Das Schöffengericht unter Vorsitz von Birgit von Bülow verurteilte den Restaurantfachmann am Dienstag dafür zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten. Es setzte die Sanktion für die Dauer von drei Jahren zur Bewährung aus. Zudem muss der Potsdamer eine Geldbuße von 1000 Euro an einen gemeinnützigen Verein zahlen.
Katharina K.*, Auszubildende im 1. Lehrjahr eines Hotelrestaurants, fand ihren älteren Kollegen Markus M. sympathisch, besuchte ihn zweimal in seiner Wohnung in der Berliner Vorstadt. Nichts deutete darauf hin, dass der Mann mit fester Freundin ein sexuelles Interesse an der damals 17-Jährigen hegen könnte. Auch beim dritten Besuch am 17. März vorigen Jahres schaute man zuerst Musikvideos, unterhielt sich. Dann soll Markus M. plötzlich zudringlich geworden sein, die zierliche junge Frau an der entblößten Brust berührt und Oralverkehr gefordert haben. Zu Prozessbeginn ließ der Angeklagte durch seinen Verteidiger Steffen Voigt erklären, die Vorwürfe träfen nicht zu.
Katharina K. – sie trat als Nebenklägerin auf – antwortete konzentriert, aber leise auf alle Fragen. Eine Tendenz, den Angeklagten zu Unrecht zu belasten, sahen Gericht, Staatsanwaltschaft und ihr Rechtsbeistand Bernd Borgmann danach nicht. „Er hat mich festhalten und in die Ecke gedrängt. Aber wehgetan hat er mir nicht“, berichtete die Auszubildende. „Ich habe ihm mehrfach zu verstehen gegeben, dass ich das nicht möchte. Als er Oralverkehr verlangte und mich vor sich auf die Knie drückte, habe ich gedacht, ich mache das schnell. Dann ist es vorbei. Ich habe es versucht, aber ich habe mich so geekelt“, sagte Katharina K. Später habe sie sich zwei Kolleginnen und ihrer Chefin, danach auch der Mutter, anvertraut. Weil es ihr nicht mehr möglich war, dem Angeklagten in die Augen zu schauen, habe sie den Ausbildungsbetrieb gewechselt und sich an die Opferhilfe gewandt.
Der Verteidiger hatte Zweifel am Wahrheitsgehalt der Aussage der inzwischen 19-Jährigen. „Es drängt sich auf, dass sie sich den Vorfall ausgedacht hat, um meinen Mandanten zu schädigen“, erklärte er. Zudem sei Katharina K. keine unbelastete Zeugin. In ihrer Familie habe es vor Jahren einen sexuellen Übergriff des Vaters auf die Schwester gegeben, der professionell mit beiden Kindern aufgearbeitet wurde.
„Der Angeklagte hat die Zeugin nicht zum Oralverkehr gezwungen. Sie hat es freiwillig getan, wenn auch nur kurz. Somit ist es keine Vergewaltigung“, führte die Schöffengerichtsvorsitzende aus. „Das Berühren der unbekleideten Brust hingegen ist eine sexuelle Nötigung.“ (*Namen geändert.) Hoga
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