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Für den Wiederaufbau der Ventehalle wurden bereits Bäume gefällt.

© A. Klaer

Landeshauptstadt: Kongsnaes: Stadt weist Vorwürfe zurück

Genehmigung und Kaufvertrag rechtssicher / Forsa-Umfrage: Potsdamer wollen kleinere Matrosenstation

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Berliner Vorstadt - Im Fall Kongsnaes hat die Potsdamer Stadtverwaltung Vorwürfe der Bürgerinitiative Schwanenallee zurückgewiesen. Die Initiative, die die Pläne des Investors Michael Linckersdorff für die Matrosenstation Kongsnaes ablehnt, hatte der Verwaltung vorgeworfen, der Kaufvertrag mit Linckersdorff und die Baugenehmigung für den Wiederaufbau der Ventehalle seien rechtswidrig.

Die Stadt bezeichnete auf PNN-Anfrage die Rechtsposition der Bürgerinitiative – vertreten durch den Rechtsanwalt Reiner Geulen –, wonach es für den Kongsnaes-Verkauf ein Vergabeverfahren hätte geben müssen, als falsch. Potsdam hatte die Matrosenstation mehrfach ausgeschrieben, verkauft wurde schlussendlich nach Beschluss der Stadtverordneten an Linckersdorff. Er zahlte eine Million Euro. Rechtsanwalt Geulen vertritt in seinem Schriftsatz an das Potsdamer Verwaltungsgericht die Auffassung, die Stadt hätte ein Vergabeverfahren starten müssen, da sie nicht nur ein Grundstück verkaufen wollte, sondern auch deren Bebauung zur Auflage gemacht habe. Vor dem Verwaltungsgericht sind Klagen dreier Nachbarn der Matrosenstation anhängig; sie gehen gegen die Baugenehmigungen vor.

Auf den Vorwurf der Anlieger, die Stadt habe es versäumt, einen Bebauungsplan aufzustellen und die Anrainer zu beteiligen, reagierte die Verwaltung kühl: Bei der Einschätzung, daher sei die Baugenehmigung für die Ventehalle rechtswidrig, „warten wir gern auf eine entsprechende Würdigung des Gerichts“, so die Stadt. Dass die Kongsnaes-Anwohner beim Baugenehmigungsverfahren nicht beteiligt worden seien, räumt die Verwaltung offen ein – dies sei nach Brandenburgischer Bauordnung auch nicht notwendig. Es sei dem Bauherren aber empfohlen worden, sich mit den Nachbarn abzustimmen.

Auch bei den umstrittenen Themen Gastronomie in der Ventehalle und Verkehr meint die Stadt, ihren Aufgaben und Pflichten gerecht zu werden. Der Lärm, der durch eine Gaststätte verursacht werden kann, sei bedacht worden. Die Baugenehmigung für die Ventehalle enthalte Auflagen und „den Vorbehalt weiterer Restriktionen bei entsprechenden Konflikten“. In Sachen Verkehr müsse der Bauherr ein Konzept erarbeiten, „um Konflikte zu vermeiden“. Laut Rechtsprechung sei die Erschließung der Matrosenstation jedoch gesichert, so die Stadt. Die Anwohner befürchten ein Verkehrschaos: Die Schwanenallee sei als Spielstraße ausgewiesen und nur vier Meter breit. Sie könne den Verkehrsfluss zu einer möglichen Touristenattraktion nicht bewältigen. Auch gebe es in der Nähe keine Parkplätze – nur auf Berliner Seite der Glienicker Brücke.

Der Berliner Investor Linckersdorff will die Ventehalle zum Restaurant mit nach seinen Angaben innen 60 Restaurant-Plätzen, auf der verglasten Veranda 32 Plätzen und im Biergarten außen 30 Plätzen ausbauen. In der Bootshalle sind laut Bauverwaltung weitere 110 Plätze genehmigt. Diese dürften jedoch nur von Vereinen für kulturelle Zwecke genutzt werden. Die Pläne für eine Hafenanlage sind noch nicht genehmigt.

Unterdessen haben Anrainer einer neuen Initiative „Kein Kongsnaeskommerz!“ eine Umfrage beim Meinungsforschungsinstitut Forsa in Auftrag gegeben. Laut dem gestern verbreiteten Ergebnis der Befragung von 501 Potsdamern zwischen dem 13. und dem 15. November seien zwei Drittel für einen Wiederaufbau der Ventehalle „in kleinerem Umfang“. Ebenfalls zwei Drittel wollten, dass vor Baustart alle Probleme geklärt seien. Zehn Prozent der Befragten forderten einen Baustopp. S. Schicketanz

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