Aus dem GERICHTSSAAL: Kontroverse vor Stolpes Haus
Polizist soll Unschuldigen falsch bezichtigt haben
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Im Herbst 2004 war Manfred Stolpe noch Bundesverkehrsminister. Sein Haus in Potsdam-West wurde von Uniformierten, die in einem kleinen Glaskasten saßen, rund um die Uhr bewacht. Autofahrer, die im hier geltenden eingeschränkten Halteverbot stoppten, mussten mit einer Kontrolle rechnen. Nichts anderes habe er getan, beteuerte Volker V.* (45), damals im Objektschutz tätig, jetzt vor dem Schöffengericht. Die Staatsanwaltschaft beschuldigt den Polizeibeamten allerdings, absichtlich einen Unschuldigen verfolgt und als Zeuge vor Gericht falsch ausgesagt zu haben.
„Am 24. September 2004 saß ich in besagtem Container, als ein Fahrschulauto im Sicherheitsbereich hielt. Ich ging zu dem Wagen, stellte mich vor und erklärte dem Fahrlehrer, es wäre besser, wenn er woanders auf seinen Schüler warten würde“, berichtete der Angeklagte. Statt seine Weisung zu befolgten, habe der Fahrlehrer aggressiv entgegnet: Gehen Sie doch zurück in Ihren Kasten und hocken Sie dort weiter sinnlos dumm rum. Dann habe er ihn noch bezichtigt, keine Ahnung von der Straßenverkehrsordnung zu haben. „Ich habe da ja nicht aus Spaß gesessen“, betonte Volker V., der nach besagter Äußerung die bösen Worte in seinem Dienstbuch notierte und eine Anzeige erstattete.
Der Fahrlehrer Bruno B.* (62) musste sich im April vorigen Jahres wegen Beamtenbeleidigung vor Justitia verantworten, bestritt die Vorwürfe allerdings. Volker V. – als Zeuge geladen – betonte während des Prozesses, er könne sich noch genau an den Wortlaut erinnern. Das Verfahren gegen Bruno B. wurde gegen eine Geldbuße von 200 Euro eingestellt. So glimpflich scheint es für den Polizeibeamten nicht zu laufen. Die Staatsanwaltschaft zog zu seiner Verhandlung diverse Beiakten heran, aus denen hervorgeht, dass Volker V. in der Vergangenheit bereits mehrere Auseinandersetzungen mit Bürgern hatte.
„Der Polizist kannte mich. Ich holte dort öfter Fahrschüler ab“, erinnerte sich Bruno B. jetzt im Zeugenstand. An besagtem Tag sei Volker V. auf das Auto zugestürmt, habe ihm in barschem Ton mitgeteilt, er dürfte hier nicht stehen, dann seinen Papiere gefordert. „Ich sagte ihm lediglich, er solle mal in die STVO schauen. Die erlaube in diesem Bereich nämlich das Halten zum Ein- und Aussteigen“, so der Fahrlehrer. Da das Gericht den Verdacht hegte, der Polizeibeamte habe den Wortlaut der vermeintlichen Beschimpfung im Nachhinein in seinem Wachbuch manipuliert, wird die Verhandlung am 28. April mit dem Gutachten eines Schriftsachverständigen fortgesetzt. Dann ist auch mit einem Urteil zu rechnen. (*Namen geändert.) Hoga
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