Landeshauptstadt: Krampnitz: Fürs Land steht’s schlecht Gericht hat Bedenken gegen den Rückkauf
Potsdam - Im Streit um den Rückkauf der Krampnitz-Kasernen durch das Land ist in diesem Jahr kein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) in Brandenburg/Havel mehr zu erwarten. Der 5.
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Potsdam - Im Streit um den Rückkauf der Krampnitz-Kasernen durch das Land ist in diesem Jahr kein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) in Brandenburg/Havel mehr zu erwarten. Der 5. Zivilsenat verkündete am gestrigen Donnerstag einen Beschluss, in dem er die bisherige Erörterung Ende September und seine Sicht zusammenfasst. Die klagende TG Potsdam als Käufer der Krampnitz-Kasernen und das Finanzministerium können nun binnen zwei Monaten erneut Stellung nehmen. „Danach werden wir von Amts wegen einen neuen Termin anberaumen“, erklärte die Vorsitzende Richterin Sabine Kellndorfer.
In seinem Beschluss bekräftigte der Senat seine Zweifel an dem Vorgehen des Finanzministeriums, als es nach Bekanntwerden der Immobilienaffäre im Sommer 2010 den Rückkauf der Flächen eingeleitet hatte. Dagegen klagt die TG, sie will feststellen lassen, dass die Verträge weiter gültig sind. In erster Instanz hatte das Landgericht dem Land recht gegeben, das OLG sieht das nun offenbar anders. Es hat nach der ersten Erörterung Bedenken, ob das Land korrekt gehandelt hat. Es erscheine fraglich, ob die Voraussetzungen für das Wiederkaufsrecht des Landes vorgelegen haben, hieß es am Donnerstag.
Den Überlegungen liege zugrunde, dass die Vereinbarungen über eine vertragsgemäße Verwendung des Grundstücks – auf die das Land die Rückabwicklung stützt – schon vorher „suspendiert“ worden sein könnten. Denn bereits im Februar 2010 waren infolge der Finanzkrise Verträge über zwei Teilflächen, die zwei Drittel des Kasernen-Areals umfassen, mit Zustimmung des Finanzministeriums aufgehoben worden. Damit könnte laut OLG das ursprüngliche Ziel im Kaufvertrag, nämlich ein Country-Klub für Sport, Wellness und Erholung, für die beiden kleineren Teilflächen aufgehoben worden sein – mit Einwilligung des Landes. Wenn aber das Nutzungskonzept gar nicht mehr galt, sei es fraglich, ob das Wiederkaufsrecht – unter Berufung auf den Verstoß gegen des Konzept – berechtigt ausgeübt worden sei.
Auch die zweite Voraussetzung für das Wiederkaufsrecht will das OLG näher prüfen. Das Land pochte damals auf Vertragsverletzungen, weil die TG die Flächen veräußern wollte. Vermessung und eine Grundschulbestellung waren schon angelaufen. Für das Gericht ist aber nicht klar, ob die TG dies dem Land im Vorraus hätte mitteilen müssen und eine vorherige Zustimmung des Landes nötig war – oder ob dies nachträglich möglich gewesen wäre.
Das Ministerium prüft die Hinweise des OLG nun. Ziel sei es, die Entwicklung des Areals zu einem Wohngebiet gemeinsam mit der Stadt voranzutreiben, sagte eine Sprecherin. Das Rathaus hatte das Areal zum Entwicklungsgebiet erklärt und für den Fall einer Niederlage des Landes vor dem OLG erklärt, notfalls die TG Potsdam – sollte diese Eigentümer in Krampnitz bleiben und nicht an die Stadt verkaufen – zu enteignen. A. Fröhlich, Th. Metzner
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