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Landeshauptstadt: Kritik an Aufstellung der Wahllisten der Linken Heuer: Wir konnten nicht anders handeln

Der Ablauf der Wählervertreterkonferenz der Linken am vergangenen Freitag gehört nach Auffassung der Sozialdemokratischen Gemeinschaft für Kommunalpolitik im Land Brandenburg (SGK) „auf den Prüfstand“. Wie SGK-Landesgeschäftsführer Christian Maß am Wochenende mitteilte, sei die Kandidatenaufstellung der Linken für die Stadtverordnetenversammlung „grundsätzlich in Frage zu stellen“.

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Der Ablauf der Wählervertreterkonferenz der Linken am vergangenen Freitag gehört nach Auffassung der Sozialdemokratischen Gemeinschaft für Kommunalpolitik im Land Brandenburg (SGK) „auf den Prüfstand“. Wie SGK-Landesgeschäftsführer Christian Maß am Wochenende mitteilte, sei die Kandidatenaufstellung der Linken für die Stadtverordnetenversammlung „grundsätzlich in Frage zu stellen“.

Auslöser für die Kritik war die Wahl des Spitzenkandidaten im Wahlkreis I. Wie berichtet, hatte die Linke – abweichend zu den anderen Wahlkreisen – in diesem Wahlkreis zwei Spitzenkandidaten aufgestellt, die im Wahlkampf als Doppelspitze agieren sollen: Linke-Kreisvorsitzender Pete Heuer und die Landtagsabgeordnete Anita Tack. Überraschend hatte sich während der Veranstaltung jedoch auch der stellvertretende Ortsbürgermeister von Groß Glienicke und Vorsitzende des Finanzausschusses im Stadthaus, Peter Kaminski, selbst als Spitzenkandidat für den Wahlkreis I vorgeschlagen. Daraufhin traten zunächst Heuer und Kaminski gegeneinander an, wobei sich der Linke-Kreischef klar durchsetzte. Im zweiten Wahlgang gewann dann Anita Tack gegen Heuer und erreichte somit Listenplatz 1.

Nach Auffassung von Maaß sei Kaminski durch das angewendete Wahlverfahren seiner „demokratischen Rechte beraubt“ worden. Der Listenplatz 1 hätte in einem Wahlgang zwischen allen drei Kandidaten vergeben werden müssen. Die Bevorzugung von Tack entbehre jeglicher Grundlage. Maaß beruft sich dabei auf ein Schreiben des Innenministeriums, wonach die Aufstellungsversammlung nicht befugt sei, einzelnen Versammlungsteilnehmern das Vorschlags- oder Antragsrecht per Mehrheitsbeschluss zu nehmen. Das „Halbfinale“ zwischen Heuer und Kaminski verletze den Kernbestand einer demokratischen Kandidatenaufstellung.

Heuer verteidigte gestern gegenüber den PNN die Vorgehensweise auf der Konferenz. Laut Wahlordnung der Linken müsse entweder Listenplatz 1 oder Listenplatz 2 an eine Frau gehen. Wären alle drei Kandidaten in einem Wahlgang gegeneinander angetreten, hätte es passieren können, dass Anita Tack auf dem 3. Platz gelandet wäre. „Das wäre ein Verstoß gegen unsere Wahlordnung“, so Heuer. „Wir konnten gar nicht anders handeln.“ Die Mindestquotierung für Frauen stehe zudem in Übereinstimmung mit anderen wahlrechtlichen Bestimmungen. ERB

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