Aus dem GERICHTSSAAL: Kurierdienste mit bösen Folgen
Aus dem GERICHTSSAAL Dietmar D. (40, Name geändert) ist kein großes Licht in der Drogenszene.
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Aus dem GERICHTSSAAL Dietmar D. (40, Name geändert) ist kein großes Licht in der Drogenszene. Dennoch landete er jetzt vor Gericht. Laut Anklage bewahrte der arbeitslose Mechaniker im Spätherbst vorigen Jahres drei mal 100 Gramm sowie einen Batzen von 300 Gramm Cannabis in seiner Wohnung Am Stern auf. Er erhielt das Rauschgift von einem ihm bekannten Pärchen, sollte es an einen gemeinsamen Kumpel weiterreichen, das Geld kassieren und dem Paar aushändigen. Für seine Kurierdienste – so war es vereinbart – durfte sich der Potsdamer etwas „Stoff“ zum Eigenkonsum abzweigen. Sein Handeln kam ihn teuer zu stehen. Die Polizei, den eigentlichen Dealern längst auf den Fersen, observierte auch die Wohnung des Dietmar D. und stellte bei einer Hausdurchsuchung am 20. Oktober 2004 noch 96 Gramm Haschisch sicher. „Das mit den 300 Gramm im Ganzen stimmt nicht“, beteuert der wegen Handelns mit Betäubungsmitteln in geringer Menge Angeklagte vor Gericht. Bei der polizeilichen Vernehmung sei er „etwas sehr betrunken und auch ein bisschen bekifft“ gewesen, habe dabei wohl aus Versehen die doppelte Menge angegeben. „So sehr daneben können Sie nicht gewesen sein“, gibt Amtsrichter Francois Eckardt zu bedenken. „Ihr angeblich desolater Zustand ist laut Aktenlage niemandem aufgefallen.“ Dietmar D. – bislang wegen gemeinschaftlichen Diebstahls vorbestraft – bleibt bei seiner Aussage. Da ihm das Gegenteil nicht zu beweisen ist, wird die Anklage auf drei mal 100 Gramm Cannabis beschränkt, die er unerlaubt in seinen vier Wänden bunkerte, um sie später weiterzuveräußern. „Der Gesetzgeber sieht für Rauschgifthandel in geringen Mengen eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren vor“, stellt die Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft klar, beantragt dann, den Familienvater zu sechs Monaten auf Bewährung zu verurteilen. Außerdem seien die in seiner Wohnung sichergestellten Betäubungsmittel einzuziehen. Der Vorsitzende hält drei Monate Freiheitsstrafe – ausgesetzt zu zweijähriger Bewährung – für angemessen. „Wir wissen nicht, wie viel Sie wirklich hatten. Zu Ihren Gunsten gehen wir von der kleineren Menge aus“, betont er abschließend. Hoga
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