Landeshauptstadt: Ladenöffnung: Jakobs greift das Land an Stadtoberhaupt kritisiert Sozialministerium
Im Streit um die Ladenöffnung an Sonntagen erhebt Oberbürgermeister Jann Jakobs (SPD) schwere Vorwürfe gegen das Land. „Nirgends sonst in Brandenburg werden solche einengenden Regelungen durchgesetzt wie in Potsdam“, sagte Jakobs am Freitag den PNN.
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Im Streit um die Ladenöffnung an Sonntagen erhebt Oberbürgermeister Jann Jakobs (SPD) schwere Vorwürfe gegen das Land. „Nirgends sonst in Brandenburg werden solche einengenden Regelungen durchgesetzt wie in Potsdam“, sagte Jakobs am Freitag den PNN. Wie berichtet will das Sozialministerium das Potsdamer Rathaus anweisen, die bereits beschlossene Satzung aufzuheben, wonach Geschäfte in diesem Jahr an bis zu zehn Sonntagen geöffnet haben sollten. Das zeuge von einer „unglaublichen Ignoranz“ gegenüber der Stadt Potsdam und den Menschen, die hier vom Tourismus lebten, kritisierte Jakobs.
Zudem warf der Rathauschef dem Sozialministerium einen „unmöglichen Stil“ vor. Von der bevorstehenden Weisung hatte Jakobs nicht direkt vom Ministerium, sondern aus den PNN erfahren. Das entsprechende Schreiben ging im Verlauf des Freitags bei der Stadt ein. Man werde nun entscheiden müssen, ob die Stadt eine neue Satzung beschließe oder gegen das Land „der Rechtsweg beschritten“ – sprich: geklagt – werde, so Jakobs.
Jakobs prophezeite, dass Potsdams Händler erneut „Sturm laufen“ würden. Schließlich sei der erste verkaufsoffene Sonntag bereits für den 29. März geplant. Ob dieser noch stattfinden könne, sei nun unklar. Allerdings seien den Händlern bereits jetzt hohe Kosten entstanden, etwa für Werbung für den Termin.
Hintergrund des Streits ist der in der städtischen Wirtschaftsförderung erarbeitete Plan, den Verkauf durch eine stadtteilbezogene Festlegung an insgesamt zehn statt wie erlaubt nur an sechs Sonntagen zuzulassen. Das Land hat stets betont, dass es diese Auffassung für rechtswidrig hält. Insofern kommt die Weisung auch nicht überraschend: Schon zweimal hatte das Sozialministerium in den vergangenen Jahren ähnliche Regelungen der Stadt zu den Sonntagsöffnungszeiten wieder gekippt. In diesem Jahr hat zusätzlich die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi gegen die Potsdamer Auslegung des Ladenschlussgesetzes eine Klage am Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt (PNN berichteten).
Die Stadt hält ihr Vorgehen dagegen für rechtskonform: Mit der Regelung hätte kein Geschäft an mehr als sechs Sonntagen im Jahr geöffnet, hatte Jakobs betont. Zudem verweist man im Rathaus auf andere Kommunen in Brandenburg, in denen das Sozialministerium bisher nicht eingegriffen habe: So erlaubt die Stadt Cottbus in ihrer Verordnung über die „Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen“ für 2015 elf Einzeltermine – wobei laut der Regelung „jeweils sichergestellt ist, dass bezogen auf einen Ortsteil nur sechs Öffnungen an Sonn- und Feiertagen stattfinden“. So ähnlich lautet auch die vom Land beanstandete Regelung in Potsdam. pee/HK
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