zum Hauptinhalt

Landeshauptstadt: Ladenöffnung: Ministerium bleibt hart

Im Streit um mehr Sonntagsöffnungszeiten in Potsdam sieht das Landessozialministerium deutlich weniger Spielraum als zuletzt noch Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD). Jede Neuregelung dürfe in den Kommunen „nicht zu einer Ausweitung“ der derzeit pro Jahr maximal sechs möglichen Ladenöffnungen an Sonn- und Feiertagen führen, antwortete Sozialministerin Diana Golze (Linke) jetzt auf eine Kleine Anfrage der CDU im Landtag.

Stand:

Im Streit um mehr Sonntagsöffnungszeiten in Potsdam sieht das Landessozialministerium deutlich weniger Spielraum als zuletzt noch Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD). Jede Neuregelung dürfe in den Kommunen „nicht zu einer Ausweitung“ der derzeit pro Jahr maximal sechs möglichen Ladenöffnungen an Sonn- und Feiertagen führen, antwortete Sozialministerin Diana Golze (Linke) jetzt auf eine Kleine Anfrage der CDU im Landtag.

Unter anderem verwies Golze auf eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (OVG) vom März 2015, die gegen eine Ausweitung spreche. Damals hatte das Gericht kurzfristig eine Verordnung der Stadt Potsdam gekippt, offene Geschäfte durch eine stadtteilbezogene Festlegung an insgesamt zehn statt an den gesetzlich zulässigen sechs Sonntagen zuzulassen. Ebenso müssten bei einer Änderung der Ladenöffnungszeiten auch verfassungsrechtliche Vorgaben beachtet werden, so die Ministerin. Zum weiteren Vorgehen teilte Golze mit, „zu gegebener Zeit“ werde man sich mit Akteuren wie dem Städte- und Gemeindebund, dem Handelsverband, Gewerkschaften und Vertretungen der Kirchen treffen, „um die Frage einer möglichen Gesetzesänderung zu diskutieren“.

Im Januar hatte Ministerpräsident Woidke (SPD) beim Neujahrsempfang des Handelsverbandes Berlin-Brandenburg gesagt, für ihn sei denkbar, auch stadtteilbezogene Ladenöffnungen gesetzlich zu verankern – eine Regelung, für die Potsdam seit Jahren kämpft, während das Sozialministerium dagegen ist. Die Idee dieses Modells: Während aus einem bestimmten Anlass in einem Stadtteil an einem Sonntag verkauft werden dürfte, würden in einem anderen Viertel die Läden am selben Tag geschlossen bleiben. Letztere wiederum könnten dafür an einem anderen Sonntag öffnen. Maßgabe dabei ist, dass kein Geschäft öfter als an sechs Sonntagen im Jahr geöffnet hat. HK

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
console.debug({ userId: "", verifiedBot: "false", botCategory: "" })