zum Hauptinhalt

Landeshauptstadt: Landesdenkmalamt entscheidet über T1

Potsdamer Bauverwaltung überstimmt Schlösserstiftung und legt Streitfall Wohnheimsanierung Land vor

Stand:

Eiche - Das Studentenwerk Potsdam muss weiter auf die Sanierung des größten Studentenwohnheimes der Landeshauptstadt warten. Die Stadtverwaltung wird den Streit der Landesdenkmalschutzbehörde vorlegen, teilte Stadtsprecherin Regina Thielemann auf PNN-Anfrage mit. Zwar würde die Bauverwaltung nach „Abwägung aller Belange“ der Sanierung des Hauses am Park Sanssouci zustimmen, doch muss aufgrund des Vetos der Schlösserstiftung und den Bedenken der Unteren Denkmalschutzbehörde nun die Landesdenkmalbehörde entscheiden.

Das Studentenwerk Potsdam plant das Haus aus Mitteln des Konjunkturprogramms zu sanieren. Bis zu 1,2 Millionen Euro sollen dafür verwendet werden. Das sogenannte T1 in der Kaiser-Friedrich- Straße, gebaut noch zu DDR-Zeiten, bietet Platz für 167 Studenten – und es gilt als äußerst sanierungsbedürftig. Bewohner sprechen davon, dass das Dach bei Regen undicht ist. Das Studentenwerk wollte die Situation mit einer energetischen Sanierung verbessern, Fenster sollten erneuert und die Fassade mit Wärmedämmung versehen werden. Die Schlösserstiftung hatte sich in ihrer Stellungnahme gegen die Sanierung des bestehenden Gebäudes ausgesprochen. Die Geschosshöhe würde Sichtachsen und Blickbezüge rund um das Neue Palais beeinträchtigen, hatte Stiftungssprecher Ulrich Henze das Veto begründet. Deswegen sei aus Sicht seiner Institution der Rückbau des Hauses auf sechs Geschosse „so schnell wie möglich“ nötig.

„Denkmalrechtlich kann dieses Vorhaben durch die Landeshauptstadt Potsdam aus Gründen des Bestandsschutzes nicht versagt werden“, so Stadtsprecherin Thielemann. Aus Gründen des Umgebungsschutzes für die denkmalgeschützten Schloss- und Parkanlagen ergebe sich jedoch die Möglichkeit, auf die Gestaltung der Gebäudehülle Einfluss zu nehmen. Dieses würde im Einzelnen durch Auflagen zur denkmalrechtlichen Erlaubnis durch die Untere Denkmalschutzbehörde festgelegt. Im wesentlichen werde sich das auf eine zurückhaltende Farbgebung beschränken.

Das Studentenwohnhaus steht unmittelbar am Rand des Unesco-Welterbes. Von mehreren Stellen des Parks und seiner Gebäude aus ist das Hochhaus zu sehen. „Der Übergang des intensiv gestalteten Parkbereichs zur Kulturlandschaft war stets unverbaut“, sagte Thielemann. Und diese Sichten aus den Parkanlagen seien durch die Denkmalbereichssatzung zum Schutz des Unesco-Denkmals vom 30. Oktober 1996 geschützt. Nun muss die oberste Denkmalschutzbehörde entscheiden. „Zum Abschluss des Prüfverfahrens wird der Vorgang zur Benehmensherstellung dem Brandenburgischen Landesamt für Denkmalpflege zugestellt“, so Thielemann. jab

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
console.debug({ userId: "", verifiedBot: "false", botCategory: "" })