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Protest auch von den Jüngsten. Die Groß Glienickerin Hanna demonstrierte gestern mit ihrem Vater und rund 80 weiteren Anwohnern für einen freien Uferweg am See.

©  A. Klaer

Landeshauptstadt: Landschaftsschutz-Verstöße am Glienicker See

Bürgerinitiative listet 69 mögliche Vergehen auf: Umweltministerium soll aktiv werden

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Von Kay Grimmer

Groß Glienicke - Die Bürgerinitiative Groß Glienicker See hat nach einem Rundgang am West- und Südufer insgesamt 69 Ordnungswidrigkeiten von 24 Ufergrundstückseigentümern aufgelistet, die gegen das Landschaftsschutzgesetz verstoßen sollen. Eine detaillierte Aufstellung der möglichen Verstöße präsentierte der Sprecher der Bürgerinitiative, Andreas Menzel, am gestrigen Montagabend zur sechsten Montagsdemonstration der Initiative, zu der gut 80 Menschen kamen. Die Liste der Verstöße soll an die brandenburgische Umweltschutzministerin Anita Tack (Linke) gehen, damit diese gegen die möglichen Verstöße vorgehen soll. Die Bürgerinitiative erhofft sich neue Impulse im Kampf um einen freien Uferweg am Groß Glienicker See, der zum Landschaftsschutzgebiet „Königswald“ gehört.

Mit dem Schreiben an Umweltministerin Tack soll wohl auch Druck auf die Stadtverwaltung und deren Untere Naturschutzbehörde aufgebaut werden. „Die ersten Eingaben und Beschwerden gingen im Oktober an die Stadtverwaltung, auf eine Antwort warten wir noch heute“, so Menzel. Auch seit der Eskalation des Uferwegstreits vor gut sechs Wochen „ist von Seiten der Stadt nichts passiert“, bemängelte Menzel. So werde noch immer von der Verwaltung geprüft, ob Flatterbänder als Wegsperre erlaubt seien oder nicht. Deutlich machte er sein Missfallen über Jakobs Ankündigung, auf Kompromisssuche mit den Ufergrundstückseigentümer zu gehen. „Wir wollen ein freies Ufer“, erklärte Menzel.

In der Liste finden sich Zäune und Betretungssperren, kleingärtnerische Nutzungen, Wasserentnahmestellen, Stege und Findlinge. Laut Menzel sei dies alles „mindestens genehmigungspflichtig, wenn nicht gar grundsätzlich verboten in einem Landschaftsschutzgebiet“. Jeder mutmaßliche Verstoß gegen das Landschaftsschutzgesetz ist mit Fotos und der Adresse sowie der Flurstücksnummer des Grundstücks versehen. BI-Mitglieder, die an der Erarbeitung der Liste mitgewirkt hatten, betonten, dass es sich bei den Grundstücken nicht ausschließlich um die bislang schon gesperrten Uferareale handele.

Die Demonstration, die von einem überraschend großen Polizeiaufgebot begleitet wurde, hatte erstmals deutlich schärfer überwachte Auflagen. So durften die Protestierer für einen freien Uferweg nur bis auf „zehn bis 15 Meter“ an die abgesperrten Grundstücke heran. „Die Auflage gab es bei den früheren Demonstrationen schon, diesmal will die Polizei allerdings verschärft auf die Einhaltung achten“, so Menzel. Auch vor den Grundstückseinfahrten postierten sich Polizeibeamte

Seit Juli vergangenen Jahres versuchen einzelne Ufergrundstücksbesitzer, den über ihr Eigentum führenden Uferweg zu sperren. Der rund 2,5 Kilometer lange Uferweg am Groß Glienicker See verläuft auf dem ehemaligen Postenweg der DDR-Grenzer. Für das Ufer liegt ein gültiger Bebauungsplan vor, der bei einer Normenkontrollklage nicht beanstandet wurde. Der Bebauungsplan sieht auch den öffentlichen Uferweg vor. Allerdings ist dieser nicht öffentlich gewidmet.

Das Video wurde uns freundlicherweise von Potsdam TV zur Verfügung gestellt.

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