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Maß genommen. Dieser Baum könnte gefällt werden.

© Andreas Klaer

Baumschutzverordnung in Potsdam: Letzte Hürde für laxeren Baumschutz

Der von Umweltschützern heftig kritisierte Entwurf für eine neue Potsdamer Baumschutzverordnung soll bald beschlossen werden. Die Vorlage werde in die Stadtverordnetenversammlung am 14.

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Der von Umweltschützern heftig kritisierte Entwurf für eine neue Potsdamer Baumschutzverordnung soll bald beschlossen werden. Die Vorlage werde in die Stadtverordnetenversammlung am 14. September eingebracht. Die neue Verordnung weitet den Kreis der Bäume, deren Fällung nicht genehmigungspflichtig ist, deutlich aus. Im Frühjahr war der Text öffentlich ausgelegt worden. 24 Träger öffentlicher Belange und zahlreiche Bürger hätten Anregungen abgegeben, sagte Lars Schmäh, Bereichsleiter Umwelt und Natur, am Donnerstag vor Pressevertretern. Inhaltlich habe es daraufhin aber keine wesentlichen Änderungen gegeben.

Bislang dürfen nur Bäume mit einem Stammumfang von weniger als 30 Zentimetern ohne Genehmigung gefällt werden, mit der Neuregelung wären nur noch Bäume ab 60 Zentimetern Umfang geschützt. Ebenfalls ohne Genehmigung gefällt werden dürften dann auch Bäume, die in öffentlichen Parkanlagen oder auf Friedhöfen stehen sowie Bäume, die weniger als drei Meter von einem Wohngebäude entfernt stehen – egal welchen Umfang sie haben und ohne die Pflicht zu einer Ersatzpflanzung. An den Vorschlägen gab es bereits heftige Kritik. Laut Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) stehe sie in Widerspruch zu den Klimaschutzzielen der Stadt. Stadtverordnete von Die Andere und von den Grünen hatten sich dagegen ausgesprochen. CDU und SPD sprachen hingegen von Bürokratieabbau.

Laut Schmäh sollen die neuen Regeln die Eigenverantwortung der Grundstücksbesitzer stärken und die Arbeit der Verwaltung vereinfachen. Man erwarte, ungefähr 20 Prozent weniger Fällanträge bearbeiten zu müssen. Rund 500 Bäume mehr könnten so künftig legal ohne Genehmigung fallen – pro Jahr. Schmäh geht allerdings nicht davon aus, dass deshalb insgesamt mehr Bäume gefällt werden. Eine Vielzahl von Fällanträgen sei bisher mit Nutzungsbeeinträchtigungen begründet gewesen und sei in der Regel positiv beschieden worden.

Wer sich auch an die aufgeweichten Regeln nicht halten will, muss unter Umständen tief in die Tasche greifen. Bis zu 65 000 Euro Bußgeld sieht die neue Verordnung vor, wenn ein geschützter Baum ohne Genehmigung umgelegt wird. Bisher waren es 51 000 Euro. Bei der Höhe spiele die wirtschaftliche Situation des Übeltäters ebenso eine Rolle wie die Schwere der Ordnungswidrigkeit. Wer also einen geschützten Baum fällt, nachdem er zuvor erfolglos eine Fällgenehmigung beantragt hat, wird härter bestraft als jemand, der in Unkenntnis die Säge ansetzt. 

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