Landeshauptstadt: Lift für Rollis verweigert
Vermieter hat Angst vor Vandalismusschäden
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Innenstadt - Mobilitätseingeschränkten Mietern des Wohnungsunternehmers Theodor Semmelhaack wird der Einbau eines Treppenlifts für Rollstühle verwehrt. In der Schopenhauerstraße 43 leben Senioren in sogenannten Wohngemeinschaften, die Bewohner sind teilweise nur noch mit dem Rollstuhl mobil. „Zwar sind die Wohnungen von Semmelhaack bereits barrierearm umgebaut worden“, berichtete der Seniorenbetreuer Walter Schumann von der Diakoniepflege Potsdam Nord. Doch müssten die Bewohner sechs Stufen am Eingang überwinden. Bislang müsse jedes Mal ein Hausmeister mit Hilfe einer so genannten Raupe die Rollstühle über die sechs Stufen hieven.
Das Land Brandenburg hat ein Investitionsprogramm aufgelegt, das den Einbau eines Treppenlifts unter den gegebenen Umständen komplett finanziere, so Schumann. Kauf und Einbau eines Lifts kosten bis zu 13 000 Euro. Fremde könnten den Treppenlift nicht nutzen, „da der Aufzug nur mit einem speziellen Schlüssel bedient werden kann“, so Seniorenbetreuer Schumann. Semmelhaack verweigere aber den Einbau aus Angst vor Vandalismusschäden und daraus resultierenden Reparaturkosten.
Die Abteilungsleiterin für die Mietverwaltung bei Semmelhaack, Monika Knuth, bestätigte, dass Semmelhaack nicht die Verantwortung für Reparaturen übernehmen wolle. „In dem Haus wohnen knapp 200 Mieter. Bei so vielen Menschen ist der Eingang stark frequentiert. Wer Kinder kennt, weiß, dass sie gern mal herumspielen, Leim oder Kaugummi in das Schloss des Lifts drücken.“ Knuth verwies außerdem auf Rettungswege. „Die Eingangstreppe ist Fluchtweg für alle knapp 200 Mieter des Hauses.“ Ein Treppenlift würde den Fluchtweg stark einschränken. Sie betonte zudem, dass die Wohnungen in der Schopenhauerstraße nicht behindertengerecht ausgebaut seien. „Wir haben in Absprache mit der Diakonie höchstens Waschbecken versetzt.“
Betreuer Schumann will die Gefahr von Vandalismus nicht gelten lassen: „Über den Behindertenverband bin ich an Untersuchungen gekommen, die deutlich machen, dass bei Behinderteneinrichtungen kaum Vandalismus zu beklagen ist.“ Allerdings machte Potsdams Behindertenbeauftragter Karsten Häschel auch deutlich, kein Hauseigentümer könne gezwungen werden, einen Treppenlift einzubauen. Doch Häschel plädierte ebenfalls auf ein Einlenken des Vermieters.
Dabei wäre der nachträgliche Einbau eines Lifts nur für spezielle Hausbewohner nichts Neues für Semmelhaack. Das Unternehmen ist bei der Sanierung des sogenannten D-Zug-Wohngebäudes an der Neuendorfer Straße am Stern genauso verfahren und hat mehrere Lifte, auch mit Schlüsselfunktion , anbauen lassen. KG
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