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Landeshauptstadt: Lottogewinn wird auf Hartz IV angerechnet

Wenn Hartz IV-Empfänger beim Lotto gewinnen, schmälert das ihre staatliche Unterstützung. Der Gewinn wird als Einkommen angerechnet, entschied jüngst das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen in Essen (AZ: L 19 AS 77/09).

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Wenn Hartz IV-Empfänger beim Lotto gewinnen, schmälert das ihre staatliche Unterstützung. Der Gewinn wird als Einkommen angerechnet, entschied jüngst das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen in Essen (AZ: L 19 AS 77/09). Der Kläger hatte in der Lotterie „Aktion Mensch“ 500 Euro gewonnen. Gegen die Anrechnung auf seine Hartz IV-Bezüge in zwei Monatsbeträgen von je 250 Euro hatte er erfolglos Widerspruch und Klage erhoben. Auch die Berufung scheiterte. Die Richter argumentierten, der Lotteriegewinn sei wie andere Glücksspielgewinne als Einkommen anzusehen. Lediglich die fürs Los eingesetzten 15 Euro durften vom Gewinn von 500 Euro abziehen.PNN

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