Sport: Ludwigsfelde freut sich, Cottbus legt Berufung ein Babelsbergs Fußball-Pokalfinal-Gegner könnte nach einem Urteil des FLB-Sportgerichts der LFC sein
Der Ludwigsfelder FC kann sich schonmal auf das Fußball-Landespokal-Finale vorbereiten. Das Sportgericht des Fußball-Landesverbandes Brandenburg (FLB) gab im schriftlichen Verfahren am späten Donnerstagabend in Lübben dem Einspruch des LFC gegen die Wertung des Halbfinalspiels der Ludwigsfelder beim FC Energie Cottbus II statt und wertete die Partie für Cottbus als verloren.
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Der Ludwigsfelder FC kann sich schonmal auf das Fußball-Landespokal-Finale vorbereiten. Das Sportgericht des Fußball-Landesverbandes Brandenburg (FLB) gab im schriftlichen Verfahren am späten Donnerstagabend in Lübben dem Einspruch des LFC gegen die Wertung des Halbfinalspiels der Ludwigsfelder beim FC Energie Cottbus II statt und wertete die Partie für Cottbus als verloren. Am 5. April hatten die Cottbuser gegen Ludwigsfelde mit 4:2 im Elfmeterschießen gewonnen und in diesem Semifinalspiel den 21-jährigen Lizenzspieler Stiven Rivic eingesetzt. Das verstieß gegen den Paragraphen 12 (Absatz 1) der DFB-Spielordnung, in der es heißt: „In Pokalspielen auf Landesebene ist der Einsatz von Lizenzspielern nicht zulässig.“
Nach der nun gefällten Entscheidung des FLB-Sportgerichts träfe Pokalverteidiger SV Babelsberg 03 im Endspiel am 1. Mai auf den Ludwigsfelder FC. Träfe, weil das Urteil noch nicht rechtskräftig ist und der FC Energie gestern fristgemäß Berufung gegen die Entscheidung des Sportgerichts einlegte. „Zudem übt der FC Energie scharfe Kritik am Umgang des Landesverbandes mit dem eigenen Reglement“, heißt es in einer Pressemitteilung des Bundesliga-Klubs.
Der FLB widerspräche „der eigenen derzeit gültigen Spielordnung, die bei der Ausschreibung zum Landespokal 2006/ 2007 an alle Vereine ausgereicht wurde“, wird in der Mitteilung Energie- Manager Steffen Heidrich zitiert, der auf Paragraph 34, Absatz 6 der Spielordnung des FLB verweist. Mit der Entscheidung des Sportgerichts ist nun zugleich die Aufforderung verbunden, dass der Landesverband seine Bestimmungen dem DFB-Recht anpasst. Bisher hatten die FLB-Bestimmungen den Einsatz von Lizenzspielern unter 24 Jahren erlaubt. Darauf hatte Cottbus beim Einsatz des Kroaten Rivic vertraut.
Jürgen Parpat, der Manager des Ludwigsfelder FC, zeigte sich gestern zufrieden mit dem Sportgerichts-Urteil, bremste aber übergroße Euphorie im Verein. „Das ist bisher erst ein Teilergebnis. Nun müssen wir abwarten, wie über die Cottbuser Berufung entschieden wird.“ Das soll laut Michael Hillmann, dem Geschäftsführer des Fußball-Landesverbandes, zeitnah spätestens zu Beginn nächster Woche erfolgen. „Das Sportgericht will eine Entscheidung möglichst kurzfristig herbeiführen, damit der Endspiel-Termin 1. Mai gehalten werden kann“, sagte Hillmann den PNN.
Bereits in den gestrigen Abendstunden wollte der Spielausschuss des FLB laut Hillmann über die Frage befinden, ob Ludwigsfelde im endgültigen Falle des Finaleinzugs automatisch im Endspiel gegen Babelsberg 03 Heimrecht hätte. Nach Babelsbergs Halbfinalsieg beim SV Altlüdersdorf (1:0) war den Cottbusern das Final-Heimrecht zugelost worden; damals beinhaltete die entsprechende Kugel allerdings nur einen Zettel mit dem Namen „FC Energie Cottbus“. „Ich gehe davon aus dass wir – wenn die Cottbuser Berufung erfolglos bleibt – auch zu Hause gegen Babelsberg spielen werden“, sagte Parpat den PNN.
SVB-Geschäftsführer Ralf Hechel meinte dazu: „Sollten die Juristen des Verbandes es so sehen, würden wir es anständig akzeptieren. Allerdings wären wir nicht böse, wenn wir durch eine neue Auslosung eine neue Chance bekämen und das Pokalfinale ein Heimspiel werden würde.“ Die kurzfristige Organisation des Endspiels – dessen Einnahmen zwischen beiden Mannschaften geteilt wird – am 1. Mai im Karl-Liebknecht-Stadion „wäre für uns unproblematisch“, so Hechel.
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