Ungewöhnlich – das ist eine noch vorsichtige Umschreibung für das Vorgehen des Landesrechnungshofes im Fall Trambrücke. Denn während die Kontrollinstitution sich sonst eher zu Wort meldet, wenn es bei abgeschlossenen Projekten Mängel gibt, hat sie nun schon vorab reagiert – und sich den Fördergeld-Antrag der Stadt für die Trambrücke auf den Tisch geholt. Das vernichtende Urteil: Der Antrag wird vom Rechnungshof gar nicht weiter geprüft, weil mit ihm keine zuverlässigen Rückschlüsse auf die Wirtschaftlichkeit der neuen Brücke möglich sind. Eine Ohrfeige für die Stadt, den in der Verantwortung stehenden Sanierungträger und auch für das Unternehmen, das im städtischen Auftrag das so genannte Kosten-Nutzen-Gutachten anfertigte. Denn auf scheinbare Mängel an dem Gutachten, das eine Wirtschaftlichkeit der Trambrücke zum Ergebnis hat, hatte die Fraktion Die Andere lange genug hingewiesen. Die Art der Kritik war zwar oft unangemessen, doch im Kern scheint sie getroffen zu haben: Es gibt Mängel am Gutachten. Für die Stadt kann die Rechnungshof-Prüfung aber trotzdem positiv sein: Wenn sie die Einwände berücksichtigt, ein neues Gutachten erstellt. Gibt es dann eine Zusage für Fördergelder, wird diese wohl nicht mehr so leicht in Zweifel gezogen.
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