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Landeshauptstadt: Massive Kritik an neuem Gesetz

Kunstschulen befürchten finanzielles Aus

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Die Babelsberger Kunstschule fürchtet um ihre Zukunft. Wie alle Brandenburger Kunstschulen kann sie künftig erst mit dem Titel „Staatlich anerkannte Kunstschule“ mit finanzieller Förderung durch das Land rechnen. Dabei sind die Rahmenbedingungen für die Evaluation ebenso unklar wie die Höhe der Zuwendung und der Zeitpunkt, wann die Schulen mit dem Finanzierungsbescheid in diesem Jahr rechnen können.

„Wir haben Ende Oktober den Antrag für 30 000 Euro für dieses Jahr gestellt. Auf dieser Grundlage haben wir unseren Finanzierungsplan erstellt“, sagt Nicole Messenlehner, Geschäftsführerin der Babelsberger Kunstschule. „Derzeit ist alles in der Schwebe. Wir warten auf das Geld für das laufende Jahr und haben faktisch keinen Haushalt.“ Auch die Stadt, ein weiterer Financier des Schulbetriebs, entscheide nicht über eine Förderung, solange das Ministerium die Gelder nicht freigebe, so Messenlehner.

Die Landesregierung hatte Mitte Februar das neue Musik- und Kunstschulgesetz verabschiedet. Demnach müssen sich die Kunstschulen künftig einem Anerkennungsverfahren unterziehen. Bislang förderte das Land Brandenburg lediglich drei Kunstschulen – neben der Babelsberger auch die Musik- und Kunstschule Blankenfelde sowie die Kinder- und Jugend-Kunstgalerie Sonnensegel in der Stadt Brandenburg. Dafür standen jährlich 90 000 Euro zur Verfügung. „Die Zahl geförderter Kunstschulen kann sich gegenüber dem Vorjahr erhöhen“, so ein Sprecher des Ministeriums. So bestehe auch für bislang nicht geförderte Kunstschulen die Möglichkeit, eine entsprechende Förderung zu erlangen. Derzeit würden die Einzelheiten des Verfahrens festgelegt. Nach welchem Schlüssel die Gelder verteilt werden, ist unklar.

Nach Aussagen Messenlehners werden sich elf Schulen im Land Brandenburg um die staatliche Anerkennung bewerben – und sich dementsprechend die Fördersumme teilen müssen. „Es ist natürlich wunderbar“, sagt Messenlehner, „wenn viele Kunstschulen den Titel tragen. Aber an der Fördersumme müsste sich dann auch etwas ändern.“

Unterstützung bekommen die Kunstschulen von der CDU und den Grünen. „Das Gesetz gefährdet das finanzielle Überleben der Kunstschulen in Brandenburg“, sagt die kulturpolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, Anja Heinrich. Die Landesregierung grabe den Kunstschulen das Wasser ab, heißt es von der Grünen-Landtagsabgeordneten Marie Luise von Halem. „Ein Wegfall der Landesförderung zieht ein Ausbleiben des kommunalen Beitrags nach sich“, sagt von Halem. Damit wären die Einrichtungen nicht mehr existenzfähig und müssten spätestens zum Sommer ihre Türen schließen.

Auch der Verband der Musik- und Kunstschulen (VdMK) kritistiert das Gesetz scharf. „Um die kulturelle Bildung in den Sparten der bildenden und darstellenden Künste ebenso voranzubringen wie in der Musik, wäre eine Anhebung um 400 000 Euro das Minimum“, fordert Geschäftsführer Thomas Falk. Auch für die Musikschulen sei die Fördersumme trotz steigender Schülerzahlen und Tarifangleichungen seit dem Jahr 2000 nicht angepasst worden, so der Verband. Insgesamt sind für Brandenburger Musikschulen insgesamt jährlich 2,6 Millionen Euro an Landesförderung vorgesehen. giw

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