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Homepage: Mathiopoulos geht erneut in Berufung

Honorarprofessorin kämpft gegen Plagiatsvorwurf

Stand:

Die Unternehmerin und Potsdamer Honorarprofessorin Margarita Mathiopoulos geht gegen die Aberkennung ihres Doktortitels in die Berufung. Der vor 26 Jahren erworbene Titel war ihr von der Universität Bonn wegen Plagiats aberkannt worden. Das Verwaltungsgericht Köln hatte ihre Klage dagegen im Dezember 2012 zurückgewiesen. Mathiopoulos habe weite Passagen ihrer Dissertation wörtlich aus fremden Werken übernommen, ohne dies entsprechend auszuweisen, so das Gericht. Die 56-jährige Politikwissenschaftlerin erklärte nun, sie lege Berufung gegen das Gerichtsurteil ein, da es rechtswidrig und nicht verfassungskonform sei. Das Gericht habe die Argumente ihrer Anwälte rechtlich nicht gewürdigt.

Bereits 1991 hätten die zuständigen Gremien der Universität Bonn nach Prüfungen den damals schon aufgekommenen Vorwurf des Plagiats zurückgewiesen, erklärte Mathiopoulos, die mehrere Jahre lang auch FDP-Beraterin war. Nach dieser rechtsgültigen Entscheidung könne nicht jemand nach 22 Jahren erneut in einer Sache vorgeführt werden und ein bereits geregelter Fall neu aufgerollt werden. „Es geht hier um Fußnoten und nicht um Mord. Außer Mord verjährt im deutschen Recht alles.“

Dem Argument der Verjährung widerspricht das Gericht in seiner Urteilsbegründung: Mathiopoulos habe nicht darauf vertrauen dürfen, dass nicht mehr gegen sie eingeschritten werde. Der Entzug des Doktortitels sei zumutbar, weil die Klägerin dies durch ihre quantitativ und qualitativ massiven Täuschungen selbst zu verantworten habe. Ausgehend von Hinweisen auf der Internet-Plattform „VroniPlag“ kamen Prüfer der Universität Bonn im April 2012 zu dem neuen Schluss, dass Mathiopoulos in ihrer Dissertation („Amerika: Das Experiment des Fortschritts. Ein Vergleich des politischen Denkens in Europa und in den USA“) an über 320 Stellen die Originalquelle systematisch nicht ordnungsgemäß zitiert und dabei über die Urheberschaft vorsätzlich getäuscht habe.

Mathiopoulos droht ihre Honorarprofessuren an den Universitäten in Potsdam und Braunschweig zu verlieren. Der Beschluss des Fakultätsrates der Philosophischen Fakultät der Uni Potsdam vom Mai 2012 gelte weiterhin, so eine Uni-Sprecherin. Der Fakultätsrat hatte damals beschlossen, Mathiopoulos aus der Honorarprofessur zu verabschieden, wenn die Entscheidung rechtskräftig wird. Dem Präsidenten der Universität Potsdam werde dann empfohlen, ihr den Titel der Honorarprofessorin zu entziehen.

Dass Mathiopoulos nun gut 20 Jahre nach dem ersten Verfahren und 25 Jahre nach Fertigstellung der Arbeit belangt wurde, ist für die Kölner Richter ausdrücklich kein „Ermessensfehler“ der Universität. Eine zehnjährige Verjährungsfrist für wissenschaftliches Fehlverhalten in Promotionen hat Wolfgang Löwer, Ombudsmann der Deutschen Forschungsgemeinschaft, hingegen im vergangenen Jahr vorgeschlagen. Er bezog sich dabei auf die Plagiatsvorwürfe gegen Bundesbildungsministerin Annette Schavan (CDU). Die Hochschulen müssten über einen Zeitraum nachdenken, nach dem sie sich die Arbeiten amtlich nicht mehr anschauen, hatte Löwer, Professor für Öffentliches Recht in Bonn, erklärt. Er hält es für problematisch, Betroffenen nach langer Zeit die Legitimation für eine ganze Lebensleistung zu entziehen. Kix/-ry/dpa

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