
© dpa/Felix Kästle
Mehrwegpflicht in der Gastronomie: Kaum Kontrollen in Potsdam – daher keine Verstöße
Der seit Anfang 2023 geltenden Pflicht in der Gastronomie, Produkte auch in Mehrwegverpackungen anzubieten, wird in Potsdam kaum nachgegangen.
Stand:
Restaurants, Cafés und Lieferdienste sind seit Anfang 2023 eigentlich verpflichtet, ihre Produkte auch in Mehrwegverpackungen anzubieten, wenn sie Take-Away-Essen oder To-Go-Getränke verkaufen. Doch dieses Gesetz wird in Potsdam noch nicht flächendeckend kontrolliert – im Gegenteil.
„Da das Land zwar die Aufgabe übertragen, aber keine Ressourcen für die zusätzliche Aufgabe zur Verfügung gestellt hat, können von der unteren Abfallwirtschaftsbehörde der Landeshauptstadt nur anlassbezogene Kontrollen im Rahmen der Priorisierung der Aufgaben und der vorhandenen Kapazitäten durchgeführt werden“, teilte das Dezernat für Bauen und Umwelt jetzt auf Anfrage der Fraktion Die Andere mit. Man werde bei Hinweisen tätig, so die weitere Auskunft. Verstöße gegen die Mehrwegpflicht seien aber noch nicht festgestellt worden.
Potsdam ist mit dem Problem offenbar nicht allein. Deutschlandweit beklagen – über ein Jahr nach dem Inkrafttreten des neuen Verpackungsgesetzes – Umwelt- und Verbraucherschützer noch immer eine mangelnde Umsetzung und fehlende Kontrollen der neuen Regeln.
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