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Landeshauptstadt: Meinungsfreiheit an Hauswand

Stadt kann „Achse des Bösen“ nicht entfernen lassen

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Stadt kann „Achse des Bösen“ nicht entfernen lassen Potsdam-West - Die Stadt kann den großflächigen Schriftzug „Achse des Bösen“ und die Nennung der Länder USA, Großbritannien und Israel in diesem Zusammenhang an einer Hauswand in der Zeppelinstraße nicht entfernen lassen. Wie Oberbürgermeister Jann Jakobs gestern Abend im Hauptausschuss sage, weigere sich der Eigentümer des Gebäudes, den Schriftzug entfernen zu lassen. Es handle sich bei den Worten jedoch juristisch gesehen nicht um einen Straftatbestand, sondern um eine Meinungsäußerung. Deshalb könnten Staatsanwaltschaft und Stadt „hoch und runter springen“ – der Eigentümer müsse den Schriftzug nicht entfernen. Wie Jakobs sagte, gebe es gegen diese „Meinungsäußerung“ zahlreichen Protest. „Ich erhalte unentwegt Briefe.“ Axel Kruschats (Die Andere) Nachfrage, ob es sich bei der Nennung des Staates Israel im Zusammenhang mit „Achse des Bösen“ nicht um Volksverhetzung handle, verneinte der Oberbürgermeister. Auch dies sei durch die Stadt rechtlich geprüft worden. SCH

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