Landeshauptstadt: Mieterbund befürchtet rechtliche Konflikte
Verwaltungsinterne Dienstanweisung setzt Höchstförderung auf 7,40 Euro für ALG-II-Empfänger fest
Stand:
Verwaltungsinterne Dienstanweisung setzt Höchstförderung auf 7,40 Euro für ALG-II-Empfänger fest Der Mieterbund Brandenburg sieht rechtliche Konflikte im Umgang mit der Bemessungsgrundlage des Wohnraums für Arbeitslosengeld-II-Empfänger auf Justicia zukommen. Nach Aussage von Geschäftsführer Dr. Rainer Radloff sei vor allem die Regelung, dass binnen sechs Monaten ein finanziell und räumlich angemessener Wohnraum zu finden ist, bei bestehenden Verträgen aus den Jahren 1990 bis 1999 problematisch, da diese inzwischen meist eine Kündigungsfrist von zwölf Monaten beinhalten. Die Stadt Potsdam kommt künftig für die Wohnkosten der jetzigen Sozialhilfe- und Arbeitslosenhile-Empfänger auf, die ab 1. Januar 2005 zu Arbeitslosengeld-II- Empfängern (ALG-II) werden. In einer internen Dienstanweisung der Stadtverwaltung an die Mitarbeiter, die den Umgang mit ALG-II-Empfänger und ihrem Wohnraum regeln soll, heißt es unter anderem, dass es frühestens am 30. September 2005 zu angeordneten Umzügen kommen kann. Dies dürfe aber nur erfolgen, wenn die Verwaltung nachweisen kann, dass günstigerer beziehungsweise angemessenerer Wohnraum vorhanden ist. Als Bemessungsgrundlage für die Erstattung der Mietkosten gelten künftig 7,40 Euro Bruttowarmmiete pro Quadratmeter. Unterteilt wurde die Summe in bis zu 4,60 Euro Kaltmiete pro Quadratmeter, bis zu 1,00 Euro Kosten für Heizung inklusive Warmwasser und bis zu 1,80 Euro kalte Betriebskosten pro Quadratmeter. Die kalten Betriebskosten sollen nach Aussage von Sozialamtsleiter Frank Thomann „ständig den aktuellen Erhöhungen“ angepasst werden. Als Höchstsätze der Wohnungsgröße und Miete wurden für einen Zwei-Personenhaushalt zwei Räume, 65 Quadratmeter und 481 Euro Bruttowarmmiete festgesetzt. Bei drei Personen gelten künftig drei Zimmer, 80 Quadratmeter und 592 Euro warm als angemessen. Ein Vier-Personenhaushalt darf bis zu vier Zimmer und 90 Quadratmeter haben sowie 666 Euro kosten. Bei fünf Personen gelten die Regelungen: fünf Zimmer, 100 Quadratmeter und 740 Euro. Sollte die Größe oder Zimmeranzahl zu den Vorgaben differieren, aber der Mietsatz nicht überschritten werden, kommt es laut Anweisung zu „Einzelfallentscheidungen“. Ebenso bei Wohngemeinschaften mit behinderten Menschen oder Schwangeren. Thomann versicherte, dass bei geringen Überschreitungen der Miete abgewogen wird, ob ein Umzug überhaupt von finanziellem Vorteil für die Stadt ist. Denn die Umzugskosten werden ebenfalls von der Stadt getragen. Er wies auch darauf hin, dass die Renovierungskosten – beispielsweise Malern – bei einem angeordneten Auszug vom Mieter zu tragen sind. Wer nicht ausziehen will, obwohl er über den „Bemessungskriterien“ der Stadt liegt, dem werde laut Thomann der von der Verwaltung angemessen gehaltene Betrag gewährt. Für den Rest müsse der Mieter selbst aufkommen. Die Stadt stellt für die Unterkunftskosten der ALG-II-Empfänger etwa 28 Millionen Euro in den Haushalt ein. Probleme bereitet Thomann bei der Berechnung der Summe die Wohnsituation der Menschen, die aus der Arbeitslosenhilfe in den ALG-II-Bezug wechseln. Diese sei nicht bekannt. Jan Brunzlow
- showPaywall:
- false
- isSubscriber:
- false
- isPaid: