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Landeshauptstadt: Moorböden und Biotop vernichtet? Ehepaar muss sich vor Gericht verantworten

Mutmaßlicher Umweltskandal in Marquardt: Das Ehepaar bestreitet den Vorwurf, wird aber von Zeugen schwer belastet. Helga (76) und Manfred H.

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Mutmaßlicher Umweltskandal in Marquardt: Das Ehepaar bestreitet den Vorwurf, wird aber von Zeugen schwer belastet. Helga (76) und Manfred H. (79) sind Eigentümer eines beachtlichen Anwesens in Marquardt, das im Naturschutzgebiet „Obere Wublitz“ liegen soll. Zwischen September 2011 und Juni 2012 sollen die Rentner mehrfach gegen das Bundesnaturschutzgesetz verstoßen haben. So sollen sie veranlasst haben, dass auf ihrem Grundstück etwa 800 Quadratmeter Erdaushub – das entspricht der Füllmenge von 44 großen Lastkraftwagen – zur Verbesserung der Wohnlage angefahren und verteilt wurde. Ferner sollen sie illegal eine erhebliche Anzahl großer und kleiner Schwarzerlen fällen lassen haben.

Durch die Bau- und Veränderungsmaßnahmen sollen rund 470 Quadratmeter Moorböden entwässert und die typische Vegetation vernichtet worden sein. Die Beeinträchtigungen auf dem betreffenden Niedermoorstandort sollen so gravierend sein, dass sie – wenn überhaupt – nur mit beträchtlichem finanziellen und kräftemäßigen Aufwand und auch dann nur nach Ablauf von 15 Jahren beseitigt werden können.

Manfred H. soll zudem ab Mai 2012 einen überwiegend im Eigentum des Wasser- und Schifffahrtamtes Brandenburg liegenden zwölf Meter langen und vier Meter breiten Wasserröhrichtgürtel roden und auf 1,50 Meter Tiefe ausbaggern lassen haben. Dabei soll das gesamte Biotop des sogenannten Stillgewässers vernichtet worden sein. Bis dort wieder Laichkraut und Seerosen wachsen, werden fünf bis sieben Jahre vergehen.

„Das ist alles frei erfunden und gelogen“, empörte sich Manfred H. am ersten Verhandlungstag. Seine Ehefrau schwieg. Das Duo muss sich wegen eines Vergehens gegen das Bundesnaturschutzgesetz vor dem Schöffengericht verantworten. Manfred H. ist sich keiner Schuld bewusst. Er bestreitet, dass sein Grundstück überhaupt im Naturschutzgebiet liegt, bezichtigt vielmehr seine Nachbarn schwerer Umweltverbrechen. Beispielsweise sollen sie heimlich Giftfässer und Eternit in der Wublitz versenkt haben.

Zumindest bei einem Streitpunkt sorgte Matthias Zerbel vom Umweltministerum für Klarheit. Der als Zeuge Geladene befasst sich seit Jahren damit, ehemalige DDR-Schutzgebiete ins heute geltende Recht des Landes Brandenburg überzuleiten. Fazit seiner Aussage vor Gericht: „Die betreffenden Grundstücke liegen im Naturschutzgebiet.“

„Die Aufschüttung mit Bauschutt hat das Geländerelief auf alle Fälle verändert“, führte ein Sachverständiger am gestrigen zweiten Prozesstag aus. Dies sei besonders im Bereich der Torfböden sichtbar geworden. Horst K. (71) war in den 1980er-Jahren als Naturschutzhelfer tätig, hatte selbst einen Bungalow an der „Oberen Wublitz“. Im Zeugenstand erinnerte sich der Bauingenieur: „Im September 2011 begannen auf dem Grundstück des Ehepaars H. Rodungs- und Abholzungsarbeiten. Fundamente wurden entfernt, der Bauschutt in das Naturschutzgebiet gekippt.“ Am 7. November 2011 seien Kipper auf das Gelände gerollt, hätten im Viertelstundentakt Erdstoffe abgeladen. Daraufhin habe er das Bauamt sowie den Oberbürgermeister um Abhilfe gebeten. „Am 8. und 9. November fuhren die Kipper immer noch. Ein Bauarbeiter hat das Material mit einem Radlader verteilt und verdichtet. Ich habe Herrn H. dabei beobachtet, wie er selbst mit einer Schaufel herumgelaufen ist“, so der Zeuge. Der Prozess vor dem Schöffengericht wird fortgesetzt. G. Hohenstein

G. Hohenstein

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