Landeshauptstadt: Moratorium gescheitert
Ufer-Konflikt: Hälfte der Anrainer antwortete nicht
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Groß Glienicke - Jetzt ist es offiziell: Das Moratorium im Groß Glienicker Ufer-Konflikt ist gescheitert. Wie die Stadtverwaltung gestern einräumte, hätten nur sieben Eigentümer von Ufergrundstücken das Moratorium mit der Stadt unterschrieben. Ein Anrainer habe sein Grundstück zum Verkauf angeboten, sechs Anrainer hätten Änderungswünsche geäußert, drei lehnten das Moratorium ab. 17 der insgesamt 34 Privateigentümer – also die Hälfte – äußerte sich zu dem Vorschlag der Stadt für eine vierjährige Friedenspflicht und die Änderung des Bebauungsplans gar nicht.
Welche Konsequenzen das Scheitern des Moratoriums hat, ließ die Verwaltung gestern zunächst offen. Oberbürgermeister Jann Jakobs (SPD) hatte im PNN-Gespräch jedoch jüngst bereits gesagt, wenn das Moratorium scheitere, werde Potsdam „den uns zustehenden und einzigen noch offenen Weg gehen müssen und Enteignungsverfahren einleiten“. Der Baubeigeordnete Matthias Klipp (Bündnisgrüne) äußerte sich gestern „außerordentlich enttäuscht“ über die „deutliche negative Reaktion“. Den Anrainern seien bereits vielfältige Lösungsangebote unterbreitet worden. Über die Konsequenzen des Scheiterns werde dem Hauptausschuss berichtet.
Jakobs hatte bereits angekündigt, gebe es keinen Minimal-Konsens der Ufer-Anrainer mit der Stadt über das Moratorium, mit dem sich die Eigentümer verpflichten sollten, vier Jahre den Uferweg nicht zu blockieren oder zu sperren, bis Teiländerungen des Bebauungsplans beschlossen sind, werde der Bebauungsplan sicher nicht angefasst. Denn der Plan, der juristisch nicht mehr anfechtbar ist, bildet die Rechtsgrundlage für den umkämpften Spazierweg auf dem ehemaligen Postenweg der DDR-Grenzer am Ufer des Groß Glienicker Sees. Anders als am Griebnitzsee, wo es keinen gültigen Bebauungsplan für das Ufer gibt, geht es in Groß Glienicke nicht um die Grundfrage, ob ein Uferweg durchsetzbar ist. Für den Weg fehlt lediglich die öffentliche Widmung. Diese war wegen eines Verwaltungsfehlers in den 1990er Jahren versäumt worden; die Stadt Potsdam muss sie nun nachholen, dazu braucht sie allerdings die Zustimmung jedes einzelnen Anrainers. Erteilen die Anrainer sie nicht, kann Potsdam Enteignungsverfahren einleiten. Wie der Jurist Hans-Martin Groth im vergangenen Herbst in einem Rechtsgutachten im Auftrag der Stadtverwaltung festgestellt hat, würden diese rund zwei Jahre dauern.
Unterdessen fordert der Bürgerverein für ein freies Seeufer, dem auch der Bündnisgrüne Stadtverordnete Andreas Menzel angehört, die Stadt solle per Feststellungsklage den „Wegcharakter“ des ehemaligen Postenwegs klären lassen, bevor aufwendige Enteignungsverfahren begonnen werden. SCH
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